The First Amendment Encyclopedia

Byron Raymond White, Richter am Obersten Gerichtshof von 1962 bis 1993. White war nicht als Freund der Rechte des Ersten Verfassungszusatzes oder der individuellen Rechte in einigen Fällen bekannt. Er entschied viele Fälle, wie z. B. Zurcher v. Stanford Daily (1978), indem er konkurrierende Interessen der Regierung und des Einzelnen gegeneinander abwog. (AP Photo/William J. Smith, verwendet mit Genehmigung der Associated Press)

Byron Raymond White (1917-2002) diente mehr als 30 Jahre lang, von 1962 bis 1993, als außerordentlicher Richter am Obersten Gerichtshof.

White hatte eine abwechslungsreiche frühe Karriere

Byron White machte seinen Bachelor-Abschluss an der University of Colorado und war ein All-American-Football-Spieler; anschließend gewann er ein Rhodes-Stipendium in Oxford, spielte Profi-Football und diente während des Zweiten Weltkriegs als Nachrichtenoffizier in der US-Marine.

Nach dem Krieg schloss White sein Jurastudium an der Yale University ab und arbeitete dann als Referent für den Obersten Richter Frederick M. Vinson am Obersten Gerichtshof. Nach seinem Referendariat trat er in eine private Anwaltskanzlei in Denver ein. Während der Kennedy-Kampagne für das Weiße Haus leitete White das Colorado Committee for Kennedy und wurde gebeten, als stellvertretender Generalstaatsanwalt unter Robert Kennedy im US-Justizministerium zu dienen.

Nach zwei Jahren im Justizministerium nominierte Präsident John F. Kennedy White für den Obersten Gerichtshof der USA.

White war für einige eine Enttäuschung wegen seiner Ansichten über die Rechte des Einzelnen

Bei seiner Berufung an den Gerichtshof verwirrte White viele Beobachter, weil seiner Rechtsprechung eine umfassende Philosophie zu fehlen schien; er konzentrierte sich mehr auf die Besonderheiten des Einzelfalls und weniger auf den Aufbau einer klaren, einheitlichen Theorie (Abraham 1999).

Für viele Liberale, die gehofft hatten, dass sich ein von Kennedy ernannter Richter der Rechtsrevolution des Warren Court anschließen würde, war White eine große Enttäuschung in Bezug auf seine Ansichten zu bestimmten Minderheiten- oder Individualrechten – siehe Whites Ablehnungen in Miranda v. Arizona (1966), wo es um die Rechte von Minderheiten ging. Arizona (1966), in dem es um die Rechte von Strafverteidigern ging, und Roe v. Wade (1973), in dem es um Abtreibung ging, sowie seine Mehrheitsmeinung in Bowers v. Hardwick (1986), in der er ein staatliches Anti-Sodomie-Gesetz bestätigte.

Supreme Court Justice Byron White war nicht als Freund der Rechte des ersten Verfassungszusatzes bekannt. So weigerte er sich beispielsweise, Journalisten verfassungsrechtlichen Schutz zu gewähren, die forderten, dass sie das Privileg haben sollten, Quellen vor einer Grand Jury nicht preiszugeben. White, der an der Universität von Colorado und als Profi Football gespielt hat, posiert auf diesem Foto von 1937. (AP Photo, verwendet mit Erlaubnis der Associated Press.)

White kein Freund des Ersten Verfassungszusatzes

In Bezug auf den Ersten Verfassungszusatz war White kaum ein Liebling der Presse.

Zum Beispiel schrieb White 1969 die Mehrheitsmeinung im Fall Red Lion Broadcasting Co. v. Federal Communications Commission (FCC), die die Verfassungsmäßigkeit der Fairness-Doktrin der FCC bestätigte, die von den Rundfunkanstalten verlangte, denjenigen, die auf Sendung angegriffen oder kritisiert worden waren, Zeit für eine Antwort zu geben.

White betonte in seiner Stellungnahme, dass der Äther ein öffentliches Gut sei, das die Regierung regulieren könne, auch wenn dies bedeute, dass die Aktivitäten der Rundfunkpresse eingeschränkt würden.

In Branzburg v. Hayes (1972) lehnte White es ab, Journalisten, die das Privileg beanspruchten, vor einer Grand Jury keine Quellen preiszugeben, verfassungsrechtlichen Schutz zu gewähren. White war nicht davon überzeugt, dass das Fehlen eines solchen Journalistenprivilegs die Arbeit der Presse behindern würde, und hielt daher die Einführung eines weiteren Verfassungsrechts nicht für gerechtfertigt.

1978 verärgerte er die Presse mit seiner Mehrheitsmeinung in der Rechtssache Zurcher v. Stanford Daily weiter. In der Rechtssache Zurcher vertrat White die Auffassung, dass die Pressefreiheit es der Regierung nicht verbiete, Durchsuchungen von Zeitungsredaktionen auf der Grundlage spezieller Durchsuchungsbefehle vorzunehmen.

Wie in früheren Urteilen erklärte White, dass es die Aufgabe der Gerichte sei, konkurrierende Interessen gegeneinander abzuwägen, auch wenn dies manchmal bedeute, dass in der Verfassung verankerte Rechte beschnitten würden.

Im folgenden Jahr vertrat White in seiner Stellungnahme für den Gerichtshof in der Rechtssache Herbert v. Lando (1979), dass der Erste Verfassungszusatz eine Anfrage auf Herausgabe von Outtakes und anderem unveröffentlichtem Material in einer Verleumdungsklage nicht verbietet.

Abwägender Ansatz bei Rechten

Whites abwägender Ansatz bei Rechten, die im Ersten Verfassungszusatz zu finden sind, konnte auch in seinen Stimmen und Schriften zu den politischen Rederechten von Regierungsangestellten gesehen werden.

Zum Beispiel, in United States Civil Service Commission v. National Association of Letter Carriers (1973), bestätigte Whites Mehrheitsmeinung die Verfassungsmäßigkeit des Hatch Act, der es Regierungsbeamten verbietet, Mitarbeiter zu zwingen, sich im Namen ihrer Vorgesetzten politisch zu betätigen, der aber auch die politische Meinungsäußerung von Regierungsangestellten einschränkt.

Auch in Connick v. Myers (1983) entschied der Gerichtshof gegen den Staatsbediensteten, und White betonte in seiner Mehrheitsmeinung, dass der Gerichtshof bei der Prüfung der Frage, ob die Regierung die politischen Meinungsäußerungsrechte ihrer Angestellten einschränken kann, die Rechte der Staatsbediensteten, sich zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu äußern, gegen die Interessen der Regierung an einer effizienten Erbringung von Dienstleistungen abwägen muss, wie in Pickering v. Board of Education (1968) abwägen.

Er verfasste auch die Stellungnahme für das Gericht in Hazelwood School District v. Kuhlmeier (1988), das die Rechte öffentlicher Schüler auf den Ersten Verfassungszusatz für von der Schule gesponserte Reden einschränkte.

Dieser Artikel wurde ursprünglich im Jahr 2009 veröffentlicht. Dr. John M. Aughenbaugh ist Assistenzprofessor in der Abteilung für Politikwissenschaften an der Virginia Commonwealth University. Seine Lehr- und Forschungsinteressen konzentrieren sich allgemein auf das öffentliche Recht der USA (Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht), die Justizpolitik und die & Verwaltung der öffentlichen Ordnung.

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