Cyclopentasiloxan (D5) und Cyclotetrasiloxan (D4) in der EU eingeschränkt

In letzter Zeit wurden viele Inhaltsstoffe in kosmetischen Produkten eingeschränkt, unter anderem: Cyclopentasiloxan (D5) und Cyclotetrasiloxan (D4). Beide sind Silikone und werden verwendet, um die Haut zu schützen und Feuchtigkeit zu speichern.

Wichtige Änderungen

Im Jahr 2015 erklärte der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS), dass der Gehalt an Cyclotetrasiloxan (D4) als Verunreinigung von Cyclopentasiloxan (D5) aufgrund des Toxizitätspotenzials von D4 so niedrig wie möglich gehalten werden sollte.

Anfang 2017 schlug die Europäische Kommission (EK) vor, Cyclotetrasiloxan (D4) und Cyclopentasiloxan (D5) in kosmetischen Produkten zum Abspülen zu verbieten, die 0,1 % oder mehr eines dieser Stoffe enthalten. Dieses Verbot wird, wenn es offiziell veröffentlicht wird, Produkte wie Shampoos, Spülungen, Duschgels usw. betreffen.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) plant, noch weiter zu gehen und die Beschränkung auf Körperpflegeprodukte auszuweiten, die auf der Haut verbleiben sollen. Dieser Vorschlag befindet sich derzeit in der öffentlichen Konsultation.

Warum werden diese Inhaltsstoffe eingeschränkt?

Cyclotetrasiloxan (D4) ist giftig für das menschliche Fortpflanzungssystem und reichert sich in der Umwelt mit unvorhersehbaren Langzeitwirkungen an. Cyclopentasiloxan (D5) kann ebenfalls umweltschädlich sein.

Das Hauptproblem ist die Reinheit des Silikons – oder das Fehlen einer solchen. Das schädliche Cyclotetrasiloxan (D4) ist eine häufige Verunreinigung für Cyclopentasiloxan (D5), und es ist sehr schwierig, sie voneinander zu unterscheiden.

Was müssen die Hersteller tun?

  • Stellen Sie sicher, dass der Rohstofflieferant Ihnen Cyclopentasiloxan (D5) mit der höchsten Reinheit (99 %) liefert und dass es kein Cyclotetrasiloxan (D4) enthält.
  • Als Vorsichtsmaßnahme – planen Sie die Neuformulierung von kosmetischen Mitteln zum Abspülen mit Cyclopentasiloxan, indem Sie die Menge auf bis zu 0,1 % oder durch einen anderen Silikontyp zu ersetzen

Beschränkungen für kosmetische Inhaltsstoffe in der EU

Kosmetische Inhaltsstoffe werden vom Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) und den zuständigen Behörden ständig überwacht. Ziel ist es, ihre Sicherheit zu bewerten und Beschränkungen für den Schutz der menschlichen Gesundheit festzulegen. Silikone standen in letzter Zeit im Mittelpunkt des Interesses. Derzeit richtet sich die Aufmerksamkeit auf einen der am häufigsten verwendeten Typen – Cyclopentasiloxan. Die Hersteller von Kosmetika und ihre verantwortlichen Personen sollten die Aktualisierungen des SCCS genau verfolgen und die Änderungen der einschlägigen Verordnungen im Auge behalten, um die richtigen Entscheidungen zu treffen und die Konformität ihrer Produkte auf dem EU-Markt sicherzustellen.

Wenn Sie mehr über eingeschränkte Inhaltsstoffe auf dem EU-Markt erfahren möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Die Experten von Obelis, die über 30 Jahre Erfahrung mit EU-Verordnungen verfügen, überprüfen gerne Ihre Produkte und stellen sicher, dass sie den EU-Vorschriften entsprechen.

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