Abschnitt 333 vs. Teil 107: Was ist für Sie geeignet?

Die neue Regelung der Federal Aviation Administration (FAA) für kleine Drohnen – formell bekannt als Teil 107 – tritt am 29. August in Kraft. Vielleicht fragen Sie sich auch, was mit Ihrer „Section 333“-Ausnahmegenehmigung oder Ihrem Antrag auf Ausnahmegenehmigung geschieht. Sehen Sie sich das Video hier an.

Die wichtigste Frage ist, ob Sie besser nach den Bestimmungen von Teil 107 fliegen oder weiterhin Ihre bestehende Ausnahmegenehmigung nutzen sollten?

Ihre Ausnahmegenehmigung ist gültig, bis sie abläuft – in der Regel zwei Jahre, nachdem sie erteilt wurde. Auch nach Inkrafttreten von Teil 107 können Sie unter den Bedingungen und Beschränkungen Ihrer Ausnahmegenehmigung fliegen.

Wenn Sie jedoch nach den neuen Vorschriften von Teil 107 arbeiten wollen, müssen Sie ein Fernlotsenzertifikat erwerben und alle Betriebsvorschriften der Vorschrift befolgen. Sie müssen eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn einige Teile Ihres Betriebs nicht den Anforderungen der Vorschrift entsprechen.

Wenn Sie bereits über eine Ausnahmegenehmigung nach Abschnitt 333 verfügen – eine „COA“ – können Sie weiterhin im Rahmen der COA-Beschränkungen fliegen, bis diese auslaufen. Wenn Sie noch keine COA haben, brauchen Sie wahrscheinlich auch keine, wenn die neuen Drohnenregeln in Kraft treten.

Wenn Sie jedoch im kontrollierten Luftraum fliegen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung der FAA-Luftverkehrskontrolle. Einzelheiten zur Erlangung dieser Genehmigung finden Sie online unter www.faa.gov/uas, wenn die Regelung für kleine Drohnen am 29. August 2016 in Kraft tritt.

Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung nach Abschnitt 333 beantragt, aber noch nicht erhalten haben, sollten Sie einen Brief von der FAA mit spezifischen Informationen über den Status Ihres Antrags erhalten haben. Wenn Ihr Antrag anhängig ist und unter die Bestimmungen der Vorschrift fällt, sollten Sie im Allgemeinen die in der Vorschrift beschriebenen Schritte befolgen.

Ob Sie im Rahmen Ihrer Ausnahmegenehmigung oder im Rahmen der neuen Vorschrift für kleine Drohnen fliegen, hängt davon ab, wie Sie Ihr Luftfahrzeug betreiben möchten. Sie müssen die Bedingungen und Einschränkungen in Ihrer Ausnahmegenehmigung mit den Betriebsanforderungen in der Vorschrift vergleichen, um festzustellen, welche Ihren Bedürfnissen am besten entspricht.

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