Außerordentliche Spender der Heiligen Kommunion

Außerordentliche Spender der Heiligen Kommunion sind Laienmitglieder einer bestimmten Kapellengemeinschaft (der ein Priester-Kaplan dauerhaft zugewiesen ist), die dem Priester bei der Austeilung der Heiligen Kommunion in der Messe assistieren, den Kranken oder Alten die Kommunion bringen oder das Allerheiligste in einer Kapelle zur Heiligen Stunde aussetzen, weil es an ordentlichen Ministranten fehlt.

Auswahl und Ausbildung

Ein EMHC muss praktizierender Katholik sein, mindestens 18 Jahre alt, getauft, gefirmt, zur Erstkommunion gegangen, ehrfürchtig, respektvoll gegenüber seinem/ihrem Glauben und dem Allerheiligsten Sakrament, von gutem moralischen Charakter und nicht in einer unerlaubten Ehe lebend.

Ein EMHC muss eine qualifizierte Person sein, die von einem Kaplan ausgewählt und ausgebildet wird. Der Name des Bewerbers wird mit Hilfe eines Online-Formulars über das Portal myAMS an den Kanzler der Erzdiözese für die Militärdienste (AMS) übermittelt, wenn ein ernsthafter Bedarf besteht. Der EMHC muss vom Priester-Kaplan bei einer Gemeinschaftsfeier bei der Installation nach dem im Buch der Segnungen vorgesehenen Ritus ordnungsgemäß eingesetzt werden.

Der Priester-Kaplan sollte jährlich eine Schulung und Bewertung durchführen (vgl. Priesterhandbuch 4.3.16.8).

Ein EMHC wird beauftragt, innerhalb der Jurisdiktion der AMS für einen Zeitraum von drei (3) Jahren zu wirken

Ein EMHC darf die Heilige Kommunion in der Messe nur austeilen, wenn keine ordentlichen Amtsträger (Bischof, Priester, Diakon) anwesend sind, oder wenn die Anwesenden nicht in der Lage sind, die Kommunion auszuteilen, oder wenn die Größe der Gemeinde dies rechtfertigt. Ein EMHC kann auch die Kommunion zu den kranken oder ans Haus gefesselten Mitgliedern der Gemeinde bringen, und zwar in der im Ritus der Krankenpastoral empfohlenen Häufigkeit. EMHCs werden idealerweise direkt von der Messe entsandt, um die Verbindung zwischen der eucharistischen Versammlung und den Kranken herzustellen.

Ein EMHC ist nicht befugt, einen Kommunionsdienst durchzuführen oder einen Segen zu erteilen.

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