Sind Tombolas oder andere Glücksspiele im Bundesstaat Tennessee erlaubt?
Tombolas und Glücksspiele gelten als Glücksspiel, das in Tennessee verboten ist. Bestimmte Wohltätigkeitsorganisationen können jedoch jedes Jahr eine Tombola, eine umgekehrte Tombola, einen Cakewalk oder ein Cakewheel beantragen, wenn diese Veranstaltung gemäß den im Tennessee Charitable Gaming Implementation Law festgelegten Verfahren durchgeführt wird.
Wer darf eine Tombola veranstalten?
Nur eine qualifizierte 501(c)(3) oder 501(c)(19) Organisation, die einen Antrag bei der Division of Charitable Solicitations and Gaming gestellt hat und von der Generalversammlung von Tennessee genehmigt wurde, darf eine Tombola veranstalten.
Was ist eine qualifizierte 501(c)(3) oder 501(c)(19)-Organisation?
Eine qualifizierte 501(c)(3) oder 501(c)(19)-Organisation ist eine Gruppe, die vom Internal Revenue Service (IRS) seit mindestens fünf Jahren als steuerbefreite Organisation anerkannt ist und im Bundesstaat Tennessee ununterbrochen und aktiv existiert. Der Status der Steuerbefreiung 501(c)(3) und 501(c)(19) kann nur von der IRS gewährt werden. Um mehr über das Antragsverfahren für die Steuerbefreiung zu erfahren, besuchen Sie bitte die Webseite der IRS für Wohltätigkeitsorganisationen & Nonprofits.
Was ist eine Tombola?
Eine Tombola ist ein Glücksspiel, bei dem ein Teilnehmer ein Los kaufen muss, um einen Preis zu gewinnen, wobei der Gewinner durch eine zufällige Ziehung ermittelt wird.
Woher weiß ich, ob eine Spielveranstaltung genehmigt ist?
Die Abteilung für wohltätige Werbung und Glücksspiele führt eine Liste der genehmigten Veranstaltungen auf ihrer Website unter Glücksspielveranstaltungen.
Welche Glücksspielveranstaltungen sind nicht erlaubt?
Bingo, Pokerspiele und/oder -turniere, Pulltabs, Punchboards, Videolotteriespiele, Sofort- und Online-Lotteriespiele, Keno und Glücksspiele in Verbindung mit Kasinos, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Spielautomaten, Roulette-Räder und dergleichen. Veranstaltungen wie Bingo oder „Casino-Nächte“, die ausschließlich der Freizeitgestaltung dienen und bei denen die Teilnehmer nicht für die Teilnahme an einem Preis, einem Jackpot oder einem „Alles-oder-nichts-Gewinn“ bezahlen müssen, fallen nicht in diese Kategorie.
Welche Konsequenzen hat die Durchführung einer nicht genehmigten Veranstaltung?
Wenn die Abteilung für Wohltätigkeitsbwerbungen über eine nicht genehmigte Veranstaltung informiert wird, benachrichtigt die Abteilung den örtlichen Generalstaatsanwalt. Die Durchführung eines nicht genehmigten Glücksspiels kann einen Verstoß gegen das strafrechtliche Glücksspielgesetz darstellen, und die örtlichen Strafverfolgungsbehörden sind befugt, gegen die für die Veranstaltung verantwortlichen Personen zu ermitteln und sie strafrechtlich zu verfolgen.
Wenn ich die Veranstaltung nicht als Tombola bezeichne oder Lose verkaufe, sondern um Spenden für die Chance auf einen Preis bitte, ist das dann erlaubt?
Nein. Eine Veranstaltung gilt als Tombola, wenn jemand für die Chance auf einen Preis bezahlen muss, und wäre ein Verstoß gegen das Gesetz. Es spielt keine Rolle, dass die Zahlung als „Spende“ bezeichnet wird.
Ich sammle kein Geld für eine Wohltätigkeitsorganisation; ich kann eine Tombola veranstalten, richtig?
Nein. Nur qualifizierte 501(c)(3) oder 501(c)(19) Organisationen, die einen Antrag gestellt haben und genehmigt wurden, dürfen eine Tombola veranstalten. Die Durchführung einer Tombola wäre ein Verstoß gegen das Gesetz und würde strafrechtlich verfolgt werden.
Dürfen politische Kandidaten und Kampagnen Tombolas oder andere Glücksspiele durchführen?
Nein. Das Gesetz erlaubt nur qualifizierten 501(c)(3) und 501(c)(19) Organisationen die Durchführung von Glücksspielveranstaltungen. Politische Kandidaten und Kampagnen für öffentliche Ämter gelten nicht als 501(c)(3) oder 501(c)(19) steuerbefreite Organisationen.
Ist es erlaubt, wenn der politische Kandidat oder die Kampagne um eine Spende für die Teilnahme an einer Verlosung bittet?
Nein. Wenn jemand für die Chance, einen Preis zu gewinnen, bezahlen muss, wird dies als Tombola betrachtet. Nur qualifizierte und zugelassene 501(c)(3) und 501(c)(19) Organisationen dürfen eine Tombola veranstalten. Es spielt keine Rolle, dass die Zahlung als „Spende“ bezeichnet wird.
An wen wende ich mich, wenn ich von einem nicht genehmigten Glücksspiel erfahre?
Bitte wenden Sie sich an den Staatsanwalt des Bezirks, in dem das Glücksspiel Ihrer Meinung nach stattfindet, oder kontaktieren Sie die Division of Charitable Solicitations unter (615) 741-2555, und die Division wird die zuständigen Behörden benachrichtigen.