Wenn Ihr Fohlen geboren wird und der Vollblut-Elternteil bereits anerkannt ist, können Sie eine Appendix-Registrierungsbescheinigung beantragen. Sobald Sie diese erhalten haben, können Sie Ihr Appendix-Pferd auf AQHA-sanktionierten Veranstaltungen starten. Auf dem Registrierungszertifikat, das Sie von der AQHA erhalten, ist eindeutig vermerkt, dass es sich um ein Appendix-Pferd handelt, und die Registrierungsnummer beginnt mit X. Wenn Sie sich entschließen, Ihr Pferd mit einem registrierten Quarter Horse zu verpaaren, ist das daraus resultierende Fohlen für die AQHA-Registrierung zugelassen. Das ist nicht der Fall, wenn Sie Ihr Pferd mit einem Vollblut oder einem anderen registrierten Appendix verpaaren.
Die AQHA macht Ausnahmen von dieser Regel, wenn das Appendix-Pferd bestimmte Leistungen erbracht hat, entweder auf AQHA-Pferdeshows oder auf offiziellen Quarter Horse-Rennbahnen. Dazu gehört der Erhalt eines „Register of Merit“ in der offenen Division (nicht Jugend oder Amateur) auf einer AQHA-Show oder ein Speed-Index von mindestens 80 bei einem Rennpferd. Reichen Sie den Nachweis über den Aufstieg des Pferdes zusammen mit den entsprechenden Gebühren bei der AQHA ein, und künftige Nachkommen eines Hengstes oder einer Stute können als Appendix-Pferde registriert werden, auch wenn der andere Elternteil ein Vollblut oder ein Appendix war.