Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Letter of No Objection, LNO) ist ein juristisches Dokument, das vom Department of Buildings (DOB) in New York ausgestellt wird, um die legale Nutzung eines vor dem 1. Januar 1938 errichteten Gebäudes zu bestätigen.
Vor dem 1. Januar 1938 benötigte das New Yorker Gebäudeministerium kein Certificate of Occupancy, um die legale Nutzung einer Immobilie zu bestätigen. In Fällen, in denen Personen, die mit Immobilien handeln, Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der derzeitigen Nutzung eines vor 1938 errichteten Gebäudes haben, stellt das Department of Buildings (DOB) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Dieses Schreiben besagt, dass das DOB keine Einwände gegen die derzeitige Nutzung des Gebäudes hat und dass kein Certificate of Occupancy erforderlich ist.
Wie man ein ‚Letter of No Objection‘ erhält.
In den letzten zehn Jahren haben Immobilien, die vor 1938 in Upper Manhattan, Harlem und einigen Gebieten in Brooklyn gebaut wurden, einen bemerkenswerten Wertzuwachs erfahren. Dies führte zu einem Anstieg der Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen durch das Department of Buildings (DOB). Der Anstieg veranlasste das DOB, dieses Verfahren zu formalisieren; es ist jedoch nach wie vor sehr zeit- und kostenaufwendig.
Die durchschnittlichen Kosten für das Sammeln und Einreichen aller erforderlichen Unterlagen beim DOB betragen etwa 1500 $, und es dauert in der Regel etwa 3-6 Monate, bis Sie das LNO-Zertifikat erhalten.
Der schnellste und praktischste Weg, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten, ist die Beauftragung eines Baugenehmigungsexpeditors, der dies für Sie erledigt.
Warum sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen wichtig?
- Überprüfen Sie die Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Nutzung des Grundstücks:
Wenn Sie ein Gebäude haben, das vor dem 1. Januar 1938 erbaut wurde, ist es von entscheidender Bedeutung, einen stichhaltigen Beweis für die Gültigkeit Ihrer beabsichtigten Nutzung des Grundstücks zu erhalten. Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Baubehörde erhalten Sie die rechtliche Bestätigung, dass Sie das betreffende Gebäude wie beabsichtigt nutzen können.
- Erfüllen Sie die Anforderungen eines Käufers, Versicherers oder Kreditgebers
Der Eigentümer der Immobilie kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Baubehörde auch auf Veranlassung eines potenziellen Käufers beantragen. Außerdem kann der Kreditgeber die Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangen, wenn der Eigentümer der Immobilie diese als Sicherheit verwenden will.
Wenn Sie beabsichtigen, die Immobilie zu versichern, benötigt der Versicherer unter Umständen die Unbedenklichkeitsbescheinigung, um die Deckung abwickeln zu können.
Fazit:
Es ist wichtig zu wissen, dass Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für eine Immobilie erhalten können, für die bereits ein Certificate of Occupancy vorliegt.
Angenommen, eine Immobilie verfügt über ein Nutzungszertifikat, das besagt, dass es sich um ein Zweifamilienhaus handelt, wird aber derzeit als Einfamilienhaus genutzt. Sie können einen Antrag auf ein LNO stellen, in dem das DOB bestätigt, dass es keine Einwände gegen die Nutzung der Immobilie als Einfamilienhaus hat.
Wenn Sie außerdem planen, die Nutzung von einem Zweifamilienhaus in ein Dreifamilienhaus zu ändern, sind Sie gesetzlich verpflichtet, die neuen Pläne dem DOB vorzulegen.