Wenn Sie bereit sind, zur Promotion vorzurücken, konsultieren Sie Ihren Fachbereich bezüglich der Richtlinien für Ihr Arbeitsprogramm und stellen Sie sicher, dass Sie alle Schritte abgeschlossen haben, die vor der Kandidatur durchgeführt werden müssen.
Bildung des Dissertationskomitees
Alle Doktoranden müssen in Absprache mit dem/den Betreuer(n) des Komitees die Zustimmung von mindestens vier Personen zur Mitarbeit in ihrem Dissertations- oder Abhandlungskomitee einholen.
- Der Betreuer und mindestens zwei weitere Ausschussmitglieder müssen Mitglieder des Graduate Studies Committee (GSC) Ihres Studiengangs sein.
- Mindestens ein Ausschussmitglied muss von außerhalb Ihres GSC kommen.
- Einige Fachbereiche können verlangen, dass mehr als vier Personen im Dissertations- oder Abhandlungsausschuss mitarbeiten.
Ausgeschiedene Dozenten, die nominiert oder emeritiert wurden und die bei ihrer Pensionierung Mitglieder des GSC waren, können mit Genehmigung des Dekans für Graduiertenstudien eine weitere Mitgliedschaft im GSC beantragen. Derartige Anträge sollten mit einer Empfehlung des zuständigen Generalsekretariats versehen sein und vom Vorsitzenden des Generalsekretariats an die Graduiertenschule weitergeleitet werden. Im Falle einer Genehmigung wird die fortgesetzte Mitgliedschaft jährlich überprüft.
Solche Dozenten können in Studentenausschüssen als Mitglied des GSC oder als Mitbetreuer, jedoch nicht als alleiniger Betreuer tätig sein. Wenn ein Mitglied des Generalsekretariats eines Dissertationsausschusses sein Beschäftigungsverhältnis mit der Universität beendet, muss ein zusätzliches Mitglied des Generalsekretariats in den Ausschuss aufgenommen werden, es sei denn, dies wird oben beschrieben. Ein ehemaliges Fakultätsmitglied kann im Dissertationsausschuss verbleiben, erhält jedoch den Status eines externen Ausschussmitglieds.
Einreichung von Lebensläufen für Ausschussmitglieder, die nicht dem GSC angehören
Die Studierenden sind dafür verantwortlich, einen Lebenslauf für jedes Ausschussmitglied vorzulegen, das nicht Mitglied des Ausschusses für Graduiertenstudien ist. Der Lebenslauf sollte per E-Mail an [email protected] geschickt werden. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, geben Sie bei allen Einsendungen Ihre UT EID an. Komiteemitglieder erhalten keine Vergütung für ihre Arbeit im Komitee eines Studenten.
Bewerbung für die Kandidatur
Nachdem Ihr Komitee gebildet wurde, besuchen Sie „Alle meine Adressen“, um Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Telefonnummer zu aktualisieren, falls erforderlich, und füllen Sie dann das Online-Formular für die Bewerbung um den Abschluss aus. Die Studierenden müssen während des Semesters, in dem die Bewerbung eingereicht wird, immatrikuliert sein und die Studiengebühren bezahlt haben.
Sie müssen eine kurze (60 Zeilen oder weniger) Beschreibung Ihres Dissertations- oder Abhandlungsvorschlags beifügen, die von Ihrem Betreuer im Ausschuss genehmigt wurde. Dies sollte im Voraus vorbereitet werden; die Anwendung wird nach 30 Minuten Inaktivität abgeschaltet, und Sie verlieren alle noch nicht eingereichten oder gespeicherten Änderungen.
Änderungen an der Zusammensetzung des Ausschusses bedürfen einer besonderen Genehmigung, so dass die Studierenden sicher sein sollten, dass die Zusammensetzung vollständig und korrekt ist, bevor sie den Antrag einleiten.
Wer eine Dissertation, einen Bericht oder eine Abhandlung in einer anderen Sprache als Englisch verfassen möchte, muss dies beantragen.
Bescheinigung der akademischen Zeugnisse
Das Arbeitsprogramm für den Doktor der Philosophie umfasst die Kurse, die zur Erfüllung der vom Ausschuss für Graduiertenstudien und der Graduiertenschule festgelegten Abschlussanforderungen absolviert werden.
Das Arbeitsprogramm muss:
- Mindestens 30 Semesterstunden an fortgeschrittenen Kursen enthalten, darunter mindestens 6 Stunden für die Dissertation;
- nur Kurse enthalten, die innerhalb der letzten sechs Jahre belegt wurden;
- Kurse enthalten, die in ihrer akademischen Breite/Tiefe ausreichend sind.
Wenden Sie sich an Ihren Studienberater, um die spezifischen Anforderungen für Ihren Abschluss zu ermitteln.
Erfüllung der Registrierungsanforderungen
Wenn der Dekan der Graduiertenstudien Ihren Antrag genehmigt und Sie zur Kandidatur zugelassen wurden, müssen Sie sich ab dem nächsten langen Semester kontinuierlich für den Dissertationskurs (_99W) oder den Traktatkurs anmelden. (Studierende im Hauptfach Musik und Studierende mit der Option Abhandlung sollten sich bei ihrem Studienberater über die Anmeldebedingungen informieren). Die Graduate School prüft und genehmigt Bewerbungen für die Kandidatur regelmäßig in der ersten Hälfte des Semesters, aber Bewerbungen, die nach der Hälfte des Semesters eingereicht werden, werden möglicherweise nicht sofort oder nicht rechtzeitig für die Vorregistrierung geprüft. Wenn Sie sich später im Semester um die Kandidatur bewerben und sich im folgenden Semester für den erforderlichen _99W-Kurs anmelden möchten, sollten Sie sich für einen Platzhalterkurs mit den entsprechenden Stunden vormerken, bis Ihre Bewerbung geprüft und genehmigt ist. Wenn Sie sich nach dem 12. Unterrichtstag für die Kandidatur bewerben, müssen Sie sich erst im nächsten langen Semester für den _99W-Kurs einschreiben; danach müssen Sie bis zum Abschluss des Studiums kontinuierlich Dissertationsstunden belegen.