Vorläufige Visa

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A-Visa

Die A-Visa sind für Diplomaten, Konsularbeamte, andere ausländische Regierungsbeamte und deren Familienangehörige sowie persönliche Angestellte. Ehegatten und minderjährige Kinder haben Anspruch auf die gleiche A-Visum-Klassifizierung wie der Hauptarbeitnehmer. Hausangestellte, Bedienstete und persönliche Angestellte können den Status A-3 erhalten. Inhaber eines A-Visums können diese Visumsklassifizierung nur nutzen, um offizielle Geschäfte im Namen des Heimatlandes zu tätigen.

A-1

Das A-1-Visum ist für ausländische Würdenträger bestimmt, die ihr Land vertreten und offizielle Geschäfte im Namen des Heimatlandes in den Vereinigten Staaten tätigen, einschließlich Staatsoberhäupter, Minister, Kabinettsmitglieder, Delegierte der Europäischen Union und der Afrikanischen Union, Botschafter und Konsuln. Sie reisen mit Diplomatenpässen.

A-2

Das A-2-Visum gilt für alle anderen ausländischen Vollzeit-Regierungsangestellten, die in einer Botschaft, einem Konsulat, einer Mission oder einem Militärstützpunkt in den Vereinigten Staaten offizielle Geschäfte für das Heimatland tätigen. Einige reisen mit Diplomatenpässen, andere nicht, je nach Art und diplomatischem Rang der Position.

A-3

Das A-3-Visum ist für bestimmte Bedienstete, Hausangestellte und persönliche Mitarbeiter von ausländischen A-1- und A-2-Beamten. Ein Arbeitsvertrag mit dem A-1- oder A-2-Hauptvisuminhaber ist erforderlich. Der Arbeitsvertrag muss garantieren, dass dem A-3-Arbeitnehmer mindestens der Mindestlohn gezahlt wird und dass der A-1- oder A-2-Arbeitgeber alle geltenden bundesstaatlichen, staatlichen und lokalen Arbeits- und Beschäftigungsgesetze in den Vereinigten Staaten einhält. Der A-3-Arbeitnehmer muss seinen Reisepass und eine Kopie des Arbeitsvertrags behalten dürfen.

Alle A-1, A-2 & A-3-Visa werden direkt bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat im Heimatland ausgestellt. Der Antragsteller muss eine offizielle „diplomatische Note“ vorlegen, die von der entsendenden Regierung ausgestellt wurde: Sie muss den vollständigen Namen des Beamten oder Regierungsangestellten, sein Geburtsdatum, seine Position &, seine Aufgaben, den Ort des Einsatzes in den Vereinigten Staaten und die voraussichtliche Dauer des Einsatzes oder der Dienstreise enthalten. Die Notiz muss auch die Namen, Geburtsdaten und die Beziehung zum Hauptvisuminhaber von abhängigen Familienmitgliedern, Begleitern oder persönlichen Angestellten enthalten, die den Hauptvisuminhaber begleiten.

A-Visa werden für eine anfängliche Gültigkeitsdauer von bis zu drei Jahren ausgestellt. Reisende mit einem A-1-, A-2- oder A-3-Visum werden für die Dauer des Status „D/S“ zugelassen. Alle Diplomaten, ausländischen Regierungsbeamten und ihre Angehörigen und Angestellten müssen sich bei der Einreise in die USA über ihren ausländischen Arbeitgeber beim US-Ministerium registrieren lassen und erhalten eine „persönliche Identifikationsnummer“, die für einen späteren Wechsel zu einem anderen Visumstatus oder zu einem Daueraufenthalt benötigt wird. Einige, aber nicht alle A-1- und A-2-Familienangehörigen sind berechtigt, in den Vereinigten Staaten ein Dokument zur Arbeitsgenehmigung zu beantragen. Dies hängt von den gegenseitigen Vereinbarungen mit dem Entsendeland und der Art der diplomatischen Position ab, die der Auftraggeber innehat.

Wenn Sie weitere Informationen über A-1-, A-2- oder A-3-Visa wünschen, wenden Sie sich noch heute an Karin Wolman!

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