Spanien ist ein verlockendes Land zum Leben. Es überrascht daher nicht, dass sich Tausende von Menschen um einen Arbeitsplatz in Spanien bewerben, und viele ziehen jedes Jahr dorthin. Nicht-EU-Bürger benötigen ein spanisches Arbeitsvisum, um legal eine Arbeit aufnehmen zu können.
Was ist ein Arbeitsvisum?
Arbeitnehmer, die nicht aus EU-Ländern kommen, brauchen ein Arbeitsvisum, um in Spanien leben und arbeiten zu können. Ohne ein Arbeitsvisum kann ein Unternehmen keine Nicht-EU-Bürger legal beschäftigen.
Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsvisa für Spanien für verschiedene Arten von Arbeitsplätzen und für unterschiedliche Beschäftigungszeiten. Einige der häufigsten Arten von Arbeitsvisa sind:
- Langzeit-langfristige Arbeitsvisa
- Saisonale Arbeitsvisa
- Au Pair Visa
- EU Blue Card
Liste der Länder, die ein Arbeitsvisum benötigen
- Albanien
- Andorra
- Antigua und Barbuda
- Argentinien
- Australien
- Bahamas
- Barbados
- Bosnien und Herz.
- Brasilien
- Brunei
- Kanada
- Chile
- Kolumbien
- Costa Rica
- Dominica
- El Salvador
- Georgien
- Grenada
- Guatemala
- Honduras
- Hong Kong
- Israel
- Japan
- Kiribati
- Macau
- Malaysia
- Marshall-Inseln
- Mauritius
- Mexiko
- Mikronesien
- Moldawien
- Monaco
- Montenegro
- Neuseeland
- Nicaragua
- Nordmazedonien
- Palau
- Panama
- Paraguay
- Peru
- Saint Kitts und Nevis
- Saint Lucia
- S.V. und Grenadinen
- Samoa
- San Marino
- Serbien
- Seychellen
- Singapur
- Solomon Inseln
- Südkorea
- Taiwan
- Timor Leste
- Tonga
- Trinidad und Tobago
- Tuvalu
- Ukraine
- Vereinigte Arabische Emirate
- Vereinigte Staaten
- Uruguay
- Vanuatu
- Vatikanstadt
- Venezuela
- UK die keine EU-Bürger sind
Wie man ein Visum zum Arbeiten in Spanien bekommt
Es gibt zahlreiche verschiedene Arten von spanischen Arbeitsvisa. Die meisten erfordern den Gang zu einer spanischen Botschaft oder einem Konsulat im Heimatland des Antragstellers, aber für einige bestimmte Arten von Visa stellt der zukünftige Arbeitgeber den Erstantrag im Namen des Arbeitnehmers.
Arbeit als Angestellter (hochqualifiziert)
Um in Spanien als hochqualifizierter Angestellter zu arbeiten, müssen Nicht-EU-Bürger einen Job finden, der als „Mangelberuf“ aufgeführt ist. Dabei handelt es sich um eine Stelle, für die es in der EU einen Mangel an geeigneten Bewerbern gibt. Der Arbeitgeber muss dann beim Arbeitsministerium ein Arbeitsvisum beantragen.
Die Bearbeitung von Anträgen auf Arbeitserlaubnis kann bis zu acht Monate dauern, so dass eine vorausschauende Planung erforderlich ist. Sobald das Arbeitsministerium den Antrag genehmigt hat, stellt die Botschaft oder das Konsulat das Arbeits- und Aufenthaltsvisum aus.
Visum für Saisonarbeitskräfte
Das Verfahren zur Erlangung eines Arbeitsvisums für Saisonarbeitskräfte ähnelt dem für hochqualifizierte Arbeitskräfte. Der Arbeitgeber muss das Visum im Namen des Arbeitnehmers beim Arbeitsministerium beantragen.
Zusätzlich zu diesem Verfahren müssen Saisonarbeiter nachweisen, dass sie eine geeignete Unterkunft haben, dass ihre Reisekosten gedeckt sind und dass sie nach Beendigung der Arbeit in ihr Land zurückkehren werden. Die Visa sind für die Dauer des Arbeitsvertrags gültig.
Selbstständige und Freiberufler
Um in Spanien als Freiberufler zu arbeiten, ist es notwendig, ein Arbeitsvisum bei einem spanischen Konsulat oder einer Botschaft zu beantragen. Die Arbeitsvisa sind für ein Jahr gültig, können aber verlängert werden, wenn alle Bedingungen weiterhin erfüllt sind. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören:
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts
- Nachweis relevanter Fähigkeiten und Erfahrungen
- Geschäftsplan (falls zutreffend)
- Verträge oder Aufträge von Unternehmen
- Erforderliche Lizenzen oder Registrierungen (branchen- oder
EU Blue Card
Die EU Blue Card ist für Personen, die mindestens drei Jahre lang einen Hochschulabschluss erworben haben, der sie zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit berechtigt. Auch Personen, die mindestens 5 Jahre Berufserfahrung auf hohem Niveau haben, kommen in Frage. Der Arbeitgeber reicht den Antrag im Namen des Antragstellers ein.
Voraussetzung ist ein Arbeitsvertrag, der ein Gehalt vorsieht, das mindestens 50 % über dem Durchschnittslohn in Spanien liegt (oder mindestens 20 % mehr, wenn die Qualifikation gefragt ist). Nach der Genehmigung muss der Arbeitnehmer außerdem ein Visum bei einer spanischen Botschaft oder einem Konsulat in seinem Heimatland beantragen. Blaue Karten sind ein Jahr lang gültig, können aber verlängert werden, solange die Bedingungen weiterhin erfüllt sind.
Visum für Au Pairs in Spanien
Au Pairs können bei einer spanischen Botschaft oder einem Konsulat in ihrem Heimatland ein spezielles Visum für Au Pairs beantragen, bevor sie nach Spanien kommen. Bewerber müssen einige Bedingungen erfüllen, um sich erfolgreich bewerben zu können:
- Zwischen 17 und 30 Jahren alt sein.
- Einen Au-pair-Vertrag mit einer Gastfamilie vorweisen, in dem das Gehalt und die Bedingungen festgelegt sind.
- Nachweislich über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich selbst versorgen zu können.
- Krankenversicherungsschutz nachweisen.
Au Pair-Visa sind für ein Jahr gültig, können aber verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.