Sozialversicherungsinvalidität und SSI für Kinder

Wenn Ihr Kind unter 18 Jahre alt ist und eine Behinderung hat, kann es Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe (Supplemental Security Income – SSI) haben. Um SSI zu erhalten, darf Ihr Kind jedoch kein oder nur ein geringes Einkommen oder Vermögen haben.

Grundvoraussetzungen für eine Behinderung im Kindesalter

Die Social Security Administration (SSA) stellt fest, dass Ihr Kind behindert ist, wenn die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ihr Kind hat einen geistigen oder körperlichen Zustand, der seine Aktivitäten sehr stark einschränkt, und
  • der Zustand hat mindestens ein Jahr gedauert oder wird voraussichtlich mindestens ein Jahr dauern.

Außerdem darf Ihr Kind nicht in erheblichem Umfang arbeiten, was die SSA als Substantial Gainful Activity (SGA) bezeichnet. Für das Jahr 2021 ist SGA definiert als ein Einkommen von 1.310 Dollar pro Monat.

Einkommens- und Vermögensgrenzen

Um festzustellen, ob ein Kind Anspruch auf SSI hat, oder um zu bestimmen, wie viel SSI ein Kind bekommen kann, berücksichtigt die SSA alle Einkommensquellen, die dem Kind zur Verfügung stehen, einschließlich:

  • Einkommen und Vermögen des/der Elternteils/Elternteile und
  • Einkommen und Vermögen eines Stiefelternteils (aber nur, wenn das Kind mit dem Stiefelternteil und dem leiblichen oder Adoptivelternteil zusammenlebt.)
Die Vermögensgrenze liegt bei 2.000 $, aber die SSA zählt die ersten 2.000 $ der anrechenbaren Mittel des Elternteils nicht mit (oder die ersten 3.000 $, wenn es sich um zwei verheiratete Eltern handelt). Die Einkommensgrenze variiert je nach Bundesland, liegt aber in der Regel unter 1.000 Dollar pro Monat.

Die SSA passt auch die Beträge der Ressourcen und des Einkommens der Eltern an, um etwaige andere Kinder, die im Haushalt leben, zu berücksichtigen. Außerdem kann ein Teil des Einkommens bei der Bestimmung der Anspruchsberechtigung ausgeschlossen werden. Weitere Informationen zu den SSI-Einkommensgrenzen finden Sie auf der Website disabilitysecret.com.

Medizinische Voraussetzungen für eine Behinderung im Kindesalter

Wenn Ihr Kind die Grundvoraussetzungen für SSI und eine Behinderung erfüllt, muss die SSA eine medizinische Feststellung darüber treffen, ob Ihr Kind behindert ist oder nicht.

Listing of Impairments

Das SSA’s Listing of Impairments (Verzeichnis der Beeinträchtigungen) ist eine Sammlung von medizinischen Zuständen (so genannte Listings), die in der Regel so schwerwiegend sind, dass sie die automatische Genehmigung von Leistungen rechtfertigen. Allerdings gibt es für jede Liste eine Reihe von Kriterien, die erfüllt werden müssen, um eine Genehmigung zu erhalten, und die Erfüllung dieser Kriterien kann schwierig sein.

Nachfolgend einige Erkrankungen, die für eine automatische Bewilligung im Rahmen der Beeinträchtigung eines Kindes in Frage kommen:

  • Asthma
  • HIV-Infektion
  • mentale Retardierung
  • Sichelzellenkrankheit
  • Mukoviszidose
  • Autismus und
  • ADHS.

Wenn die Krankheit Ihres Kindes alle Kriterien für eine Beeinträchtigung erfüllt, wird es automatisch für eine Invaliditätsleistung zugelassen. Da die Kriterien kompliziert sind, kann es hilfreich sein, mit einem erfahrenen Anwalt für Behindertenrecht zu sprechen, um festzustellen, ob der Zustand Ihres Kindes eine der aufgeführten Beeinträchtigungen erfüllt. Auch der Arzt Ihres Kindes kann die Kriterien mit Ihnen durchgehen, um festzustellen, ob sie erfüllt sind.

Wenn Ihr Kind mit einem sehr niedrigen Geburtsgewicht geboren wurde, kann es dennoch Anspruch auf SSI haben; siehe unseren Artikel über den Erhalt von SSI für ein Frühchen.

Krankheitszustände, die keiner Auflistung entsprechen

Wenn der Krankheitszustand Ihres Kindes keiner Auflistung entspricht, bewertet die SSA, wie sich die Beeinträchtigung Ihres Kindes auf bestimmte Lebensbereiche Ihres Kindes auswirkt, die sogenannten „Funktionsbereiche“. Um als behindert zu gelten, muss die Erkrankung Ihres Kindes eine „deutliche“ Einschränkung in mindestens einem der beiden Bereiche oder eine „extreme“ Einschränkung in mindestens einem Bereich verursachen.

Funktionsbereiche. Es gibt sechs Bereiche, die von der SSA bewertet werden. Dies sind die folgenden Bereiche des Kindes:

  • Fähigkeit, Informationen zu lernen und zu nutzen
  • Fähigkeit, Aufgaben wahrzunehmen und zu erledigen
  • Fähigkeit, mit anderen zu interagieren und in Beziehung zu treten
  • Fähigkeit, sich fortzubewegen und mit Gegenständen umzugehen
  • Fähigkeit, für persönliche Bedürfnisse zu sorgen, und
  • allgemeine Gesundheit und körperliches Wohlbefinden.

Altersgruppen. Um festzustellen, inwieweit Ihr Kind von seiner Erkrankung betroffen ist, prüft die SSA, ob Ihr Kind bestimmte Richtwerte erreicht hat, die ein durchschnittliches, nicht beeinträchtigtes Kind desselben Alters erreichen sollte. Für jeden Bereich gibt es eigene Richtwerte, die vom Alter des Kindes abhängen.

Einschränkungen. Eine „ausgeprägte“ Einschränkung ist eine, die die Fähigkeit Ihres Kindes, „Aktivitäten unabhängig zu beginnen, aufrechtzuerhalten oder abzuschließen“, ernsthaft beeinträchtigt. Das bedeutet mehr als eine mäßige Einschränkung, aber nicht so schwer wie eine extreme Einschränkung. Eine „extreme“ Einschränkung ist eine, die die Fähigkeit Ihres Kindes, selbstständig Aktivitäten zu beginnen, aufrechtzuerhalten oder abzuschließen, sehr stark beeinträchtigt.

Formular SSA-538. Die SSA verwendet die Nachweise, die Sie im Namen Ihres Kindes eingereicht haben, um das Formular SSA-538 auszufüllen. Hier sind einige Beispiele für die Nachweise, die das SSA verwenden wird:

  • Schulunterlagen
  • Berichte über einen individuellen Erziehungsplan (IEP)
  • Arztberichte
  • Krankenhausunterlagen
  • Laborergebnisse und
  • Berichte von Therapeuten oder Psychologen.

Auch wenn die SSA das Formular SSA-538 ausfüllt, können Sie ein Musterformular SSA-538 ausdrucken und die medizinischen und pädagogischen Dienstleister Ihres Kindes bitten, das Feld „Bereichsbewertungen“ auszufüllen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, sicherzustellen, dass die Leistungserbringer Ihres Kindes das Formular ordnungsgemäß ausfüllen und alle erforderlichen Nachweise beibringen.

Überprüfung der Invalidität

Wenn Ihrem Kind SSI bewilligt wurde, wird der Antrag gelegentlich überprüft, um sicherzustellen, dass es finanziell noch anspruchsberechtigt ist und immer noch eine Invalidität hat.

  • Ein Kind, das jünger als 18 Jahre ist und dessen Zustand sich voraussichtlich verbessern wird, wird mindestens alle drei Jahre überprüft.
  • Ein Kind, das aufgrund von niedrigem Geburtsgewicht SSI erhält, wird bis zu seinem ersten Geburtstag überprüft (es sei denn, die SSA stellt fest, dass sich der Zustand des Kindes bis zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich nicht bessern wird).
  • Ein Kind, das 18 Jahre alt wird, wird erneut überprüft und nach den Behinderungsstandards für Erwachsene beurteilt.

SSDI für erwachsene Kinder

Wenn Ihr erwachsenes Kind eine Behinderung hat, die vor seinem 22. Lebensjahr begonnen hat, hat es möglicherweise Anspruch auf Invaliditätseinkommen der Sozialversicherung (SSDI oder SSD genannt), wenn Sie oder der andere Elternteil des Kindes bei der Sozialversicherung versichert sind. Damit Ihr Kind Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen auf der Grundlage Ihres Verdienstes hat, muss ein Elternteil:

  • Ruhestands- oder Invaliditätsleistungen der Sozialversicherung beziehen oder
  • gestorben sein und lange genug gearbeitet haben, um sich für die Sozialversicherung zu qualifizieren.

Ihr behindertes erwachsenes Kind kann weiterhin SSDI erhalten, solange es behindert ist, auch wenn es nie arbeitet.

SSDI-Leistungen für Unterhaltsberechtigte können auch an das Kind eines Elternteils gezahlt werden, der in der Sozialversicherung versichert ist oder war. Kinder, die einen Elternteil haben, der SSDI- oder Rentenleistungen bezieht oder der gestorben ist, während er bei der Sozialversicherung versichert war, können diese Leistungen bis zu ihrem 18. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres stellt die SSA fest, ob das Kind behindert ist und weiterhin Sozialversicherungsleistungen als erwachsenes Kind erhält.

Hilfe von einem Anwalt für Behindertenrecht

Da die Beantragung von Leistungen für Ihr behindertes Kind zeitaufwendig und stressig sein kann, kann es hilfreich sein, mit einem Anwalt zu sprechen, der Erfahrung im Umgang mit SSI-Ansprüchen von Kindern hat.

Aktualisiert am 6. Januar 2021

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.