Silbersulfat

Abschnitt 1: IDENTIFIZIERUNG

Produktname: Silbersulfat

Produktnummer: Alle anwendbaren American Elements Produktcodes, z.B. AG-SAT-02 , AG-SAT-03 , AG-SAT-04 , AG-SAT-05

CAS #: 10294-26-5

Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung

Lieferantenangaben:
American Elements
10884 Weyburn Ave.
Los Angeles, CA 90024
Tel: +1 310-208-0551
Fax: +1 310-208-0351

Notrufnummer:
Inland, Nordamerika: +1 800-424-9300
International: +1 703-527-3887

Abschnitt 2: GEFAHRENKENNZEICHNUNG

Einstufung des Stoffes oder Gemisches
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS05 Ätzwirkung
Augenschäden. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Nicht anderweitig eingestufte Gefahren
Keine Daten verfügbar
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme

GHS05
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Vorsichtshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen entfernen, falls vorhanden und leicht durchführbar. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
WHMIS-Einstufung
D2B – Giftiger Stoff, der andere giftige Wirkungen verursacht
Klassifikationssystem
HMIS-Einstufungen (Skala 0-4)
(Hazardous Materials Identification System)
GESUNDHEIT
BRANDSTOFFE
REAKTIVITÄT
2
0
1
Gesundheit (akute Wirkungen) = 2
Entflammbarkeit = 0
Physikalische Gefährdung = 1
Andere Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: N/A
vPvB: N/A

Abschnitt 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN

Stoffe
CAS-Nr./Stoffbezeichnung:
10294-26-5 Silbersulfat
Kennnummer(n):
EG-Nummer: 233-653-7

Abschnitt 4. ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN

Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Einatmung:
Patienten mit Frischluft versorgen. Wenn er nicht atmet, künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife waschen; gründlich ausspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Augenkontakt:
Geöffnetes Auge mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken:
Arzt aufsuchen.
Informationen für den Arzt
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Daten verfügbar
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe und Spezialbehandlung
Keine Daten verfügbar

Abschnitt 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG

Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Produkt ist nicht brennbar. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, können folgende Stoffe freigesetzt werden:
Schwefeloxide (SOx)
Silberoxide
Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Atemschutzmaske tragen.
Vollen undurchlässigen Schutzanzug tragen.

Abschnitt 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG

Persönliche Vorsichtsmassnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Ungeschützte Personen fernhalten.
Ausreichende Belüftung sicherstellen
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt:
Nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung:
Mechanisch aufnehmen.
Vermeidung von Sekundärgefahren:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung finden Sie in Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung finden Sie in Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung finden Sie in Abschnitt 13.

Abschnitt 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG

Handhabung
Vorschriften zur sicheren Handhabung
Behälter dicht verschlossen halten.
Kühl und trocken in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Auf gute Belüftung am Arbeitsplatz achten.
Angaben zum Brand- und Explosionsschutz:
Das Produkt ist nicht brennbar
Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Keine besonderen Anforderungen.
Angaben zur Lagerung in einer gemeinsamen Lagereinrichtung:
Im Dunkeln lagern.
Vor Oxidationsmitteln geschützt lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht verschlossen halten.
Kühl und trocken in gut verschlossenen Behältern lagern.
Vor Lichteinwirkung schützen.
Spezifische Endverwendung(en)
Keine Daten verfügbar

Abschnitt 8. EXPOSITIONSKONTROLLE/PERSONENSCHUTZ

Zusätzliche Informationen über die Gestaltung technischer Systeme:
Gut funktionierender Chemikalienabzug, der für gefährliche Chemikalien ausgelegt ist und eine durchschnittliche Anströmgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute aufweist.
Kontrollparameter
Komponenten mit Grenzwerten, die eine Überwachung am Arbeitsplatz erfordern:
10294-26-5 Silbersulfat (100.0%)
PEL (USA) Langzeitwert: 0,01 mg/m3 lösliche Verbindungen, als Ag
TLV (USA) Langzeitwert: 0,01 mg/m3 lösliche Verbindungen, als Ag
EL (Kanada) Kurzzeitwert: 0,03 mg/m3
Langzeitwert: 0,01 mg/m3 als Ag
Zusätzliche Informationen: Keine Daten
Begrenzung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Typische Schutz- und Hygienemaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Verschmutzte und kontaminierte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Kontakt mit den Augen vermeiden.
Auf eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung achten.
Atemschutzgeräte:
Geeignete Atemschutzmaske verwenden, wenn hohe Konzentrationen vorhanden sind.
Empfohlenes Filtergerät für den kurzfristigen Einsatz:
Atemschutzmaske mit Patronen des Typs P100 (USA) oder P3 (EN 143) als Ergänzung zu technischen Kontrollen verwenden. Es sollte eine Risikobewertung durchgeführt werden, um festzustellen, ob luftreinigende Atemschutzmasken geeignet sind. Nur Geräte verwenden, die nach den entsprechenden staatlichen Normen geprüft und zugelassen sind.
Schutz der Hände: Undurchlässige Handschuhe
Handschuhe vor Gebrauch prüfen.
Die Eignung von Handschuhen sollte sowohl durch das Material als auch durch die Qualität bestimmt werden, wobei letztere je nach Hersteller variieren kann.
Material der Handschuhe
Nitrilkautschuk, NBR
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials (in Minuten)
480
Handschuhdicke
0,11 mm
Augenschutz: Dichtschließende Schutzbrille
Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung.

Abschnitt 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen:
Form: Pulver
Farbe: Weiß
Geruch: Geruchlos
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar.
pH: N/A
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 657 °C (1215 °F)
Siedepunkt/Siedebereich: ca. 1085 °C (ca. 1985 °F) (dez)
Sublimationstemperatur/-beginn: Keine Daten verfügbar
Entflammbarkeit (fest, gasförmig): Keine Daten verfügbar.
Entzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündung: Keine Daten vorhanden.
Explosionsgefahr: Keine Daten verfügbar.
Explosionsgrenzen:
Untere: Keine Daten verfügbar
Obere: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck: N/A
Dichte bei 20 °C (68 °F): 5.45 g/cm3 (45.48 lbs/gal)
Relative Dichte: Keine Daten verfügbar.
Dampfdichte: N/A
Verdampfungsrate: N/A
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser bei 25 °C (77 °F): 8 g/l
Verteilungskoeffizient (n-Oktanol/Wasser): Keine Daten verfügbar.
Viskosität:
Dynamisch: N/A
Kinematisch: N/A
Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar

Abschnitt 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

Reaktivität
Keine Daten verfügbar
Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerungsbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung tritt keine Zersetzung auf.
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Reagiert mit starken Oxidationsmitteln
Zu vermeidende Bedingungen
Keine Daten verfügbar
Unverträgliche Materialien:
Oxidationsmittel
Licht
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Schwefeloxide (SOx)
Silberoxide

Abschnitt 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN

Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Keine Wirkungen bekannt.
LD/LC50-Werte, die für die Einstufung relevant sind: Keine Daten
Hautreizung oder Ätzwirkung: Kann Reizungen verursachen
Augenreizung oder -verätzung: Verursacht schwere Augenschäden.
Sensibilisierung: Keine sensibilisierenden Wirkungen bekannt.
Keimzellmutagenität: Keine Wirkungen bekannt.
Karzinogenität:
Es liegen keine Einstufungsdaten über karzinogene Eigenschaften dieses Materials von der EPA, IARC, NTP, OSHA oder ACGIH vor.
Reproduktionstoxizität: Keine Wirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität – wiederholte Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität – einmalige Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Ausgasungsgefahr: Keine Wirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität: Keine Auswirkungen bekannt.
Zusätzliche toxikologische Informationen:
Nach bestem Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses Stoffes nicht vollständig bekannt.
Karzinogene Kategorien
OSHA-Ca (Occupational Safety & Health Administration)
Stoff ist nicht gelistet.

Abschnitt 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN

Toxizität
Aquatische Toxizität:
Keine Daten verfügbar
Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
Bioakkumulationspotential
Keine Daten verfügbar
Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
Ökotoxische Effekte:
Hinweis:
Sehr giftig für Wasserorganismen
Zusätzliche ökologische Hinweise:
Produkt nicht in das Grundwasser, in Wasserläufe oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Gefahr für Trinkwasser, wenn auch nur geringe Mengen ins Erdreich gelangen.
Auch giftig für Fische und Plankton in Gewässern.
Kann lang anhaltende schädliche Wirkungen auf Wasserorganismen haben.
Einleitung in die Umwelt vermeiden.
Sehr giftig für Wasserorganismen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: N/A
vPvB: N/A
Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten verfügbar

Abschnitt 13. ENTSORGUNGSVORSCHRIFTEN

Verfahren zur Abfallbehandlung
Empfehlung
Für die ordnungsgemäße Entsorgung sind die behördlichen Vorschriften zu beachten.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

Abschnitt 14. VERKEHRSANGABEN

UN-Nummer
DOT, IMDG, IATA
UN3077
UN-Versandbezeichnung
DOT
Umweltgefährdende Stoffe, fest, n.a.g. (Silbersulfat)
IMDG
UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF,
FEST, N.(Silbersulfat),
SCHIFFSCHADSTOFF
IATA
UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Silbersulfat)
Transportgefahrenklasse(n)
DOT, IMDG, IATA
Klasse
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände.
Zeichen
9
Klasse
9 (M7) Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Zeichen
9
Verpackungsgruppe
DOT, IMDG, IATA
III
Umweltgefahren:
Marine pollutant (IMDG):
Ja (P)
Symbol (Fisch und Baum)
Besondere Kennzeichnung (ADR):
Symbol (Fisch und Baum)
Besondere Kennzeichnung (IATA):
Symbol (Fisch und Baum)
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Warnung: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
EMS-Nummer:
F-A,S-F
Beförderung in loser Schüttung gemäß Anhang II von MARPOL73/78 und dem IBC-Code
N/A
Beförderung/Zusätzliche Informationen:
DOT
Schiffsgefährdend (DOT):
Nein
Bemerkungen:
Sonderkennzeichnung mit dem Symbol (Fisch und Baum).
UN „Model Regulation“:
UN3077, Umweltgefährdende Stoffe, fest, n.a.g. (Silbersulfat), 9, III

Abschnitt 15. RECHTSVORSCHRIFTEN

Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Gesetze, die für den Stoff oder das Gemisch spezifisch sind
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der U.S. Environmental Protection Agency Toxic Substances Control Act Chemical substance Inventory aufgeführt.
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der Canadian Domestic Substances List (DSL) aufgeführt.
SARA Abschnitt 313 (spezifische Listen giftiger Chemikalien)
10294-26-5 Silbersulfat
California Proposition 65
Prop 65 – Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs verursachen
Stoff ist nicht aufgeführt.
Prop 65 – Entwicklungstoxizität
Stoff ist nicht aufgeführt.
Prop 65 – Entwicklungstoxizität, weiblich
Stoff ist nicht aufgeführt.
Prop 65 – Entwicklungstoxizität, männlich
Stoff ist nicht aufgeführt.
Angaben zur Verwendungsbeschränkung:
Nur zur Verwendung durch fachlich qualifizierte Personen.
Dieses Produkt unterliegt den Meldepflichten von Abschnitt 313 des Emergency Planning and Community Right to Know Act von 1986 und 40CFR372.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsvorschriften
Stoff mit besonders besorgniserregender Wirkung (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Stoff ist nicht aufgelistet.
Die Beschränkungsbedingungen nach Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung sind zu beachten.
Stoff ist nicht gelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtig)
Stoff ist nicht gelistet.
Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.

Abschnitt 16. SONSTIGE ANGABEN

Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die oben genannten Informationen werden als korrekt angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Leitfaden zu verwenden. Die Angaben in diesem Dokument beruhen auf dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und gelten für das Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des Produktes dar. American Elements haftet nicht für Schäden, die sich aus der Handhabung oder aus dem Kontakt mit dem oben genannten Produkt ergeben. Zusätzliche Verkaufsbedingungen finden Sie auf der Rückseite der Rechnung oder des Lieferscheins. URHEBERRECHT 1997-2018 AMERICAN ELEMENTS. LIZENZ ZUR ANFERTIGUNG UNBEGRENZTER PAPIERKOPIEN NUR FÜR DEN INTERNEN GEBRAUCH ERTEILT.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.