- Rechtskanzlei von Rochelle S. Berliner
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- Strafverteidigung
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- Angriffsvorwürfe Gewaltverbrechen
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- Raub
Die meisten Menschen denken bei Raub an eine Gewalttat, die von einem Kriminellen mit einer Waffe begangen wird, um einem unschuldigen Fremden etwas Wertvolles wegzunehmen. Obwohl dies sicherlich die schwerwiegendste Art der Anschuldigung ist, handelt es sich in den meisten Fällen um zwei Personen, die sich gut kennen. In den meisten Fällen geht es nicht um eine Waffe. Oft gibt es einen Streit zwischen den beiden beteiligten Personen darüber, wem das Eigentum gehört.
Queens Robbery Defense Lawyer
Rochelle Berliner hat Erfahrung in der Vertretung von Personen, die in ganz New York City, einschließlich Queens, Brooklyn, der Bronx und Manhattan, des schweren Straftatbestands des Raubes beschuldigt werden. Eine Anklage wegen Raubes ist ein schweres Verbrechen, das mit schwerwiegenden Strafen verbunden ist.
Rufen Sie noch heute unter 718-261-5600 an, um herauszufinden, wie Rochelle Berliner Ihnen helfen kann, für die bestmöglichen Ergebnisse zu kämpfen.
NY Robbery Information Center
- Definitionen unter dem Robbery Statute in New York
- Various Types of Robbery Charges under New York Law
- Raubüberfall dritten Grades
- Raubüberfall zweiten Grades
- Raubüberfall ersten Grades nach New Yorker Recht
- Raubüberfall mit schwerer Körperverletzung Injury
- Robbery using a Deadly Weapon
- Robbery with a Dangerous Instrument
- Robbery while Weapon is Displayed
Definitionen im Rahmen des Robbery Statute in New York
New Yorker Recht definiert den Begriff „Stealing“ als dasselbe wie „Larceny“, das allgemein als unrechtmäßige Aneignung definiert ist. Wenn der Vorwurf des Diebstahls eine gewaltsame Aneignung beinhaltet, kann Raub vorgeworfen werden.
Eine Person kann wegen Diebstahls angeklagt werden, wenn behauptet wird, dass sie Eigentum stiehlt, mit der Absicht, einem anderen das Eigentum zu entziehen oder sich selbst oder einem Dritten das Eigentum anzueignen, wobei diese Person dem Eigentümer des Eigentums unrechtmäßig Eigentum vorenthält, verschafft oder nimmt.
Nach den Gesetzen von New York ist der Begriff „Raub“ als „gewaltsamer Diebstahl von Eigentum“ definiert. Raub bezieht sich auf ein Verbrechen, das begangen wird, wenn eine Person bei der Begehung eines Diebstahls einer anderen Person unmittelbar körperliche Gewalt anwendet oder androht:
- zur Nötigung des Eigentümers einer solchen Sache zu einem anderen Verhalten, das die Begehung des Diebstahls unterstützt;
- zur Verhinderung oder Überwindung des Widerstands gegen die Zurückbehaltung der Sache, unmittelbar nach der Wegnahme; oder
- zur Verhinderung oder Überwindung des Widerstands gegen die Wegnahme der Sache; oder
- zur Nötigung des Eigentümers einer solchen Sache, die Sache herauszugeben.
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Verschiedene Arten der Anklage wegen Raubes nach New Yorker Recht
Nach New Yorker Recht gibt es verschiedene Grade des Raubes.
- Raub 3.10(1) (Robbery Aided by Another);
- Robbery 2nd Degree gemäß New York Penal Law Section 160.10(2)(a)(Robbery with Physical Injury);
- Robbery 2nd Degree gemäß New York Penal Law Section 160.10(2)(b) (Robbery – Displays Weapon);
- Robbery 2nd Degree gemäß New York Penal Law Section 160.10(3) (Robbery of Motor Vehicle);
- Robbery 1st Degree gemäß New York Penal Law Section 160.15(1) (Robbery with Serious Physical Injury);
- Robbery 1st Degree gemäß New York Penal Law Section 160.15(2) (Robbery with Deadly Weapon);
- Robbery 1st Degree under New York Penal Law Section 160.15(3) (Robbery with Dangerous Instrument); amd
- Robbery 1st Degree under New York Penal Law Section 160.15(4) (Robbery which Displays Weapon).
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Robbery in the Third Degree
Robbery in the third degree under New York Penal Law 160.05 is a Class „D“ felony. Nach New Yorker Recht kann eine Person wegen Raubes dritten Grades angeklagt werden, wenn diese Person gewaltsam Eigentum stiehlt.
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Raub im zweiten Grad
Raub im zweiten Grad kann in vier verschiedene Arten von Raub unterteilt werden:
Raub mit Hilfe einer anderen Person nach New York Penal Law 160.10(1)
Nach den Gesetzen des Staates New York kann eine Person wegen Raubes zweiten Grades nach New York Penal Law 160.10(1), einem Verbrechen der Klasse „C“, angeklagt werden, wenn diese Person gewaltsam Eigentum stiehlt und von einer anderen, tatsächlich anwesenden Person unterstützt wird.
Der Begriff „tatsächlich anwesend“ ist so definiert, dass die Person in der Lage ist, einer am Raub beteiligten Person sofortige Hilfe zu leisten und bereit, willens und in der Lage ist, dies zu tun. Siehe People v Dennis, 75 NY2d 821 (1989); People v Hedgeman, 70 NY2d 533, 543 (1987).
Raubüberfall mit Körperverletzung nach New York Penal Law 160.10(2)(a)
Raubüberfall mit Körperverletzung nach New York Penal Law 160.10(2)(a), der ein Verbrechen der Klasse „C“ ist. Nach den Gesetzen des Staates New York kann eine Person des Raubes zweiten Grades angeklagt werden, wenn sie gewaltsam Eigentum stiehlt und bei der Begehung der Straftat einer Person, die nicht an der Straftat beteiligt ist, körperliche Schäden zufügt.
Nach dem New Yorker Gesetzesschema für Raub ist der Begriff „körperliche Schäden“ weit gefasst und bedeutet Beeinträchtigung der körperlichen Verfassung oder erhebliche Schmerzen. New York Penal Law § 10.00(9); Siehe People v. Chiddick, 8 NY3d 445 (2007).
Raubüberfall, bei dem eine Waffe gemäß New York Penal Law 160.10(2)(b)
Raubüberfall, bei dem eine Waffe gemäß New York Penal Law 160.10(2)(b) gezeigt wird, ist ein Verbrechen der Klasse „C“. Nach den Gesetzen von New York kann eine Person wegen Raubes zweiten Grades angeklagt werden, wenn sie gewaltsam Eigentum stiehlt und bei der Begehung der Straftat etwas zeigt, das wie eine Pistole, ein Revolver, ein Gewehr, eine Schrotflinte, ein Maschinengewehr oder eine andere Feuerwaffe aussieht. Die Worte „Gewehr, Schrotflinte, Maschinengewehr“ wurden mit Wirkung vom 1. September 1973 hinzugefügt.
Das Element, dass die Person „etwas zeigt, was eine Pistole, ein Revolver, ein Gewehr, eine Schrotflinte, ein Maschinengewehr oder eine andere Feuerwaffe zu sein scheint“, erfordert nicht, dass der Staatsanwalt beweist, dass der gezeigte Gegenstand tatsächlich eine Feuerwaffe war.
Was der Staatsanwalt beweisen muss, ist, dass die Person bewusst etwas gezeigt oder das Vorhandensein von etwas manifestiert hat, das vernünftigerweise als Pistole, Revolver, Gewehr, Schrotflinte, Maschinengewehr oder andere Feuerwaffe wahrgenommen werden könnte, und dass die Person, der der Gegenstand gezeigt oder manifestiert wurde, ihn als Pistole, Revolver, Gewehr, Schrotflinte, Maschinengewehr oder andere Feuerwaffe wahrgenommen hat. Siehe People v Lopez, 73 NY2d 214 (1989); People v Baskerville, 60 NY2d 374 (1983).
Überfall auf ein Kraftfahrzeug nach New York Penal Law 160.10(3)
Überfall auf ein Kraftfahrzeug nach New York Penal Law 160.10(3), das ein Verbrechen der Klasse „C“ ist. Nach den Gesetzen des Staates New York kann eine Person wegen Raubes zweiten Grades angeklagt werden, wenn ihr vorgeworfen wird, Eigentum gewaltsam gestohlen zu haben, und wenn es sich bei dem Eigentum um ein Kraftfahrzeug handelt.
Für die Zwecke des Raubgesetzes bedeutet der Begriff „Kraftfahrzeug“ jedes Fahrzeug, das auf einer öffentlichen Straße betrieben oder gefahren wird und durch eine andere Kraft als die Muskelkraft angetrieben wird.
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Raubüberfall ersten Grades nach New Yorker Recht
Raubüberfall ersten Grades ist ein Verbrechen der Klasse „B“, das in vier verschiedene Arten von Raubüberfällen unterteilt werden kann. Der Vorwurf des Raubes ersten Grades setzt voraus, dass der Raub eine schwere Körperverletzung, eine tödliche Waffe oder ein gefährliches Instrument beinhaltet.
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Raubüberfall mit schwerer Körperverletzung nach dem New Yorker Strafgesetz 160.15(1)
Raubüberfall mit schwerer Körperverletzung nach dem New Yorker Strafgesetz 160.15(1), das ein Klasse „B“-Verbrechen ist. Nach den Gesetzen von New York kann eine Person wegen Raubes im ersten (1.) Grad angeklagt werden, wenn behauptet wird, dass diese Person gewaltsam Eigentum stiehlt und bei der Begehung der Straftat einer Person, die nicht an der Straftat beteiligt ist, schwere Körperverletzung zufügt.
Für die Zwecke des New Yorker Raubgesetzes bedeutet der Begriff „schwere Körperverletzung“ eine Beeinträchtigung des körperlichen Zustands einer Person, die ein erhebliches Risiko des Todes schafft oder den Tod oder eine schwere und langwierige Entstellung, eine langwierige Beeinträchtigung der Gesundheit oder einen langwierigen Verlust oder eine Beeinträchtigung der Funktion eines Körperorgans verursacht.
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Raubüberfall mit einer tödlichen Waffe nach dem New Yorker Strafgesetz 160.15(2)
Raubüberfall mit einer tödlichen Waffe nach dem New Yorker Strafgesetz 160.15(2), das ein Verbrechen der Klasse „B“ ist. In New York kann eine Person der Straftat des Raubes ersten Grades angeklagt werden, wenn diese Person gewaltsam Eigentum stiehlt und bei der Begehung der Straftat diese Person oder ein anderer Teilnehmer an der Straftat mit einer tödlichen Waffe bewaffnet ist.
Für die Zwecke des Raubstatuts wird der Begriff „tödliche Waffe“ als eine der folgenden definiert:
- jede geladene Waffe, aus der ein Schuss abgefeuert werden kann, der ohne weiteres den Tod oder eine andere schwere Körperverletzung herbeiführen kann;
- ein Schlagring;
- ein Totschläger;
- ein Knüppel;
- ein Dolch; oder
- ein Messer einschließlich:
- ein pilum ballistic knife, definiert als jedes Messer mit einer Klinge, die durch Druck von Hand auf einen Knopf, einen Hebel, eine Feder oder eine andere Vorrichtung im Griff des Messers aus dem Griff herausgeschleudert werden kann];
- ein Schwerkraftmesser, definiert als jedes Messer mit einer Klinge, die sich durch die Schwerkraft oder die Anwendung der Zentrifugalkraft aus dem Griff oder der Scheide des Messers löst und die, wenn sie gelöst ist, durch einen Knopf, eine Feder, einen Hebel oder eine andere Vorrichtung arretiert wird; oder
- ein Springmesser, definiert als jedes Messer mit einer Klinge, die sich durch Druck von Hand auf einen Knopf, eine Feder oder eine andere Vorrichtung im Griff des Messers automatisch öffnet.
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Raubüberfall mit einem gefährlichen Instrument nach dem New Yorker Strafgesetz 160.15(3)
Raubüberfall mit einem gefährlichen Instrument nach dem New Yorker Strafgesetz 160.15(3), das ein Verbrechen der Klasse „B“ ist. In New York kann eine Person wegen Raubes ersten Grades angeklagt werden, wenn behauptet wird, dass die Person gewaltsam Eigentum stiehlt und bei der Begehung der Straftat ein gefährliches Instrument benutzt oder mit dem unmittelbaren Einsatz eines solchen droht.
Für die Zwecke des New Yorker Raubgesetzes wird der Begriff „gefährliches Instrument“ so definiert, dass er jedes Instrument, jeden Gegenstand oder jede Substanz umfasst, das/die unter den Umständen, unter denen es/sie benutzt wird, zu benutzen versucht wird oder mit der Benutzung gedroht wird, ohne weiteres in der Lage ist, den Tod oder eine andere schwere körperliche Verletzung zu verursachen, d.h. eine schwere und langwierige Entstellung, eine langwierige Beeinträchtigung der Gesundheit oder einen langwierigen Verlust oder eine Beeinträchtigung der Funktion eines körperlichen Organs.
Unter bestimmten Umständen kann ein „Kraftfahrzeug“ als „gefährliches Instrument“ in einem Raubüberfall gelten. Nach der New Yorker Definition des Begriffs „gefährliches Instrument“ für die Zwecke des Raubgesetzes muss nicht unbedingt der Tod oder eine andere schwere Körperverletzung verursacht werden.
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Raubüberfall mit vorgehaltener Waffe nach New Yorker Strafgesetz 160.15(4)
Raubüberfall ersten Grades mit vorgehaltener Waffe ist nach New Yorker Strafgesetz 160.15(4) ein Verbrechen der Klasse „B“. In New York kann eine Person wegen Raubes ersten Grades (1st Degree) angeklagt werden, wenn diese Person gewaltsam Eigentum stiehlt und bei der Begehung der Straftat etwas zeigt, das wie eine Pistole, ein Revolver, ein Gewehr, eine Schrotflinte, ein Maschinengewehr oder eine andere Feuerwaffe aussieht.
Nach dem New Yorker Raubgesetz erfordert das Element, dass die Person etwas zeigt, was eine Pistole, ein Revolver, ein Gewehr, eine Schrotflinte, ein Maschinengewehr oder eine andere Feuerwaffe zu sein scheint, nicht, dass der Staatsanwalt beweist, dass der gezeigte Gegenstand tatsächlich eine Feuerwaffe war.
Was die Staatsanwaltschaft zu beweisen hat, ist, dass die Person bewusst etwas zur Schau gestellt oder das Vorhandensein von etwas gezeigt hat, das vernünftigerweise als eine Feuerwaffe wie ein Gewehr, eine Schrotflinte, eine Pistole, ein Revolver oder ein Maschinengewehr wahrgenommen werden könnte, und dass die Person, der der Gegenstand gezeigt oder offenbart wurde, ihn als Pistole, Revolver, Gewehr, Schrotflinte, Maschinengewehr oder sonstige Feuerwaffe wahrgenommen hat.
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Einen erfahrenen Anwalt für eine Anklage wegen Raubes in Queens, NY
Die Strafverteidigerin Rochelle Berliner aus Queens hat Erfahrung in der Vertretung von Personen, die in ganz New York City wegen Raubes angeklagt sind. Wenn Sie von einem Strafverfolgungsbeamten, einschließlich eines Detektivs des New York Police Department (NYPD), zu einer Untersuchung eines Gewaltverbrechens in Queens, Brooklyn, der Bronx oder Manhattan befragt werden, machen Sie niemals eine Aussage, bevor Sie nicht mit einem erfahrenen Anwalt gesprochen haben.
Raubvorwürfe sind schwerwiegende Verbrechen, die schwerwiegende Strafen nach sich ziehen. Rufen Sie 718-261-5600 an oder senden Sie noch heute ein Online-Formular ein, um herauszufinden, wie die Anwaltskanzlei von Rochelle S. Berliner Ihnen dabei helfen kann, Ihre Anklage wegen Raubes, Einbruchs oder Diebstahls in New York City zu bekämpfen, damit Sie die bestmöglichen Ergebnisse erzielen.