Bietet Unterstützung bei der Anmietung, bei der Versorgung und bei der Kaution. Darüber hinaus werden allgemeine Fallmanagementdienste für Programmteilnehmer angeboten, die finanzielle Bildung/Budgettraining, psychische Gesundheitsdienste, chemische Abhängigkeitsdienste und andere Fallmanagementdienste und Überweisungen umfassen.
Umfasst HOME/TBRA, ESG Rapid-rehousing und Continuum of Care-Programme.
Betreutes Gebiet: Einwohner von Jefferson County, Kentucky.
Berechtigung: Für die meisten Bundeshilfeprogramme muss der Kunde die HUD-Definition von „obdachlos“ erfüllen: Er muss sich derzeit in einer Notunterkunft oder einer Übergangsunterkunft für Obdachlose aufhalten oder auf der Straße oder in einem Auto leben.
a.) Menschen, die an einem Ort leben, der nicht für die Unterbringung von Menschen gedacht ist, in einer Notunterkunft, in einer Übergangsunterkunft oder die eine Einrichtung verlassen, in der sie sich vorübergehend bis zu 90 Tage aufgehalten haben, und die unmittelbar vor dem Eintritt in diese Einrichtung in einer Notunterkunft oder an einem Ort lebten, der nicht für die Unterbringung von Menschen gedacht ist.
b.) Menschen, die vor häuslicher Gewalt fliehen oder zu fliehen versuchen, die keinen anderen Wohnsitz haben und denen es an Ressourcen oder Unterstützungsnetzwerken fehlt, um eine andere dauerhafte Unterkunft zu erhalten.
Aufnahmeverfahren: Die Kunden werden durch das Continuum of Care Common Assessment Team überwiesen. Wenn Sie obdachlos sind, rufen Sie die zentrale Anlaufstelle der Coalition for the Homeless unter (502) 637-2337 an, um eine Unterkunft zu erhalten.
Gebühren: Mehrere Bundesprogramme verlangen von den Programmteilnehmern, dass sie einen Teil ihrer Miete als Teil der Bundeswohnungshilfe bezahlen. In der Regel werden 30 % des monatlichen Bruttoeinkommens des Programmteilnehmers für die Unterkunft gezahlt, die restlichen 70 % der Miete werden durch das Bundeswohnungsbauprogramm übernommen. Für die entsprechenden Programme werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.
Dokumente erforderlich: Für alle Bundesförderprogramme müssen Einkommensvoraussetzungen erfüllt werden. Alle Programmteilnehmer müssen bei oder unter 80 % der Area Median Income-Grenzen liegen. Darüber hinaus muss für einige Programme der Nachweis einer Behinderung erbracht werden, ebenso wie der Nachweis des Wohnstatus und/oder des Status der Obdachlosigkeit. Für neue Programmteilnehmer sind weitere Unterlagen erforderlich.
Sprachen: Englisch; Übersetzungsdienste (LEP) können auf Anfrage bereitgestellt werden.
Überweisungsverfahren: Die Kunden werden durch das Continuum of Care Common Assessment Team überwiesen.
Methode der häuslichen Versorgung: Case-Management-Dienste können bei Bedarf zu Hause erbracht werden.