Der Ausdruck auto de fe (Akt des Glaubens) bezieht sich auf das Ritual der öffentlichen Buße für verurteilte Ketzer und Abtrünnige, das stattfand, nachdem die spanische oder portugiesische Inquisition über ihre Bestrafung entschieden hatte (also nach dem Prozess). Der Ausdruck kommt im Englischen auch häufig in seiner portugiesischen Form auto da fé vor.
Während die Folter, der Prozess und die Zeugenaussagen der Inquisition unter völliger Geheimhaltung stattfanden, wurde die auto de fé-Zeremonie in der Regel mehrere Stunden lang mit großem Pomp in einer Hauptkirche oder auf einem zentralen Platz in Anwesenheit der höchsten Würdenträger und einer großen Menschenmenge abgehalten. Ein solcher auto de fé wurde Auto público general genannt. Beim Auto particular waren nur die Inquisitoren anwesend. Der „auto-de-fe“ beinhaltete: eine katholische Messe, Gebete, eine öffentliche Prozession der für schuldig befundenen Personen und die Verlesung ihrer Urteile (Peters 1988: 93-94). Andere Arten von autos de fé waren das Auto singular, an dem eine Einzelperson teilnahm, und der Autillo, der am Ort der Inquisition in Anwesenheit der Inquisitoren und einiger besonderer Gäste stattfand. Die Inquisition verhängte eine Vielzahl von Strafen, die von Gefängnis über die Beschlagnahme von Eigentum bis hin zum Tod reichten.
Künstlerische Darstellungen des auto de fe zeigen in der Regel die Folter und die Verbrennung auf dem Scheiterhaufen. Die Folter wurde jedoch nicht nach Abschluss eines Prozesses durchgeführt, und Hinrichtungen fanden immer nach und getrennt vom auto de fe statt (Kamen 1997: 192-213). Die Verbrennung von Ketzern war nicht unbedingt Teil des auto da fé, da die Kirche nicht offiziell mit dem Vergießen von Blut in Verbindung gebracht werden wollte. Die für schuldig befundenen Personen wurden stattdessen den weltlichen Behörden übergeben, die für ihre Hinrichtung am Ort der Verbrennung (quemadero), manchmal außerhalb der Stadt, verantwortlich waren.
Die Verurteilten wurden in ein besonderes Gewand, den sanbenito, gekleidet. Es wurde eine Prozession gebildet, die sich zum Ort des auto de fé bewegte. Eine Besonderheit der autos waren die Schmähpredigten, die von bedeutenden Geistlichen gehalten wurden; diese wurden häufig veröffentlicht, und es sind 70 Predigten überliefert, die allein in Portugal zwischen 1612 und 1749 gehalten wurden. In Portugal wurden die Programme der autos mit den Namen derer, die in ihnen auftraten (listas), in einheitlicher Quartoform veröffentlicht; in Spanien weniger regelmäßig und hauptsächlich in Oktavformat.
Das erste aufgezeichnete auto de fe wurde 1242 in Paris unter Ludwig IX. abgehalten (Stavans 2005:xxxiv). Autos de fe fanden auch in Mexiko, Brasilien und Peru statt: zeitgenössische Historiker der Konquistadoren wie Bernal Díaz del Castillo haben sie aufgezeichnet. Sie kamen auch in der portugiesischen Kolonie Goa in Indien vor, nachdem dort 1562-1563 die Inquisition eingeführt worden war.
Die erste spanische auto de fe fand 1481 in Sevilla, Spanien, statt; sechs der Männer und Frauen, die an diesem ersten religiösen Ritual teilnahmen, wurden später hingerichtet. Die letzte Auto de fe in Spanien wurde 1826 in Valencia aufgezeichnet. Die Inquisition genoss in Portugal nur begrenzte Macht, da sie 1536 gegründet wurde und offiziell bis 1821 bestand, obwohl ihr Einfluss mit der Regierung des Marquis von Pombal in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts stark geschwächt wurde.
Insgesamt fanden zwischen diesen beiden Daten etwa 2.000 Autos auf der Halbinsel und in den abhängigen Gebieten statt. Die Gesamtzahl der Angeklagten geht in die Hunderttausende, wobei viele von ihnen wegen weniger schwerwiegender Vergehen wie Bigamie angeklagt wurden. Die Zahl derer, die die Todesstrafe erlitten, wird auf über 30.000 beziffert. Darunter waren jedoch nicht nur Marranos und Krypto-Juden, sondern auch Protestanten, Krypto-Muslime und andere.
BIBLIOGRAPHIE:
H.C. Lea, History of the Inquisition of Spain, 4 vols. (1906-08); E.N. Adler, Auto de fé and Jew (1908); Glaser, in: HUCA, 27 (1956), 327-85; Shunami, Bibl, nos. 1392, 2435-36, 2478; Roth, Marranos, passim.