Die kalifornischen LEV II-Abgasnormen gelten für Pkw, leichte Lkw und mittelschwere Pkw ab dem Modelljahr (MY) 2004, die bestimmte Abgasnormen erfüllen. Die LEV II-Normen stellen die maximalen Abgasemissionen für LEVs, Ultra LEVs und Super Ultra LEVs dar, einschließlich Fahrzeugen mit flexiblem Kraftstoff, Bi-Fuel und Dual-Fuel, wenn sie mit einem alternativen Kraftstoff betrieben werden. Ab dem Modelljahr 2009 müssen Pkw, leichte Lkw und mittelschwere Pkw bestimmte Anforderungen an den Flottendurchschnitt der Treibhausgasemissionen (THG) erfüllen. Jeder Hersteller muss diese Anforderungen an den Flottendurchschnitt der Treibhausgasemissionen erfüllen, die auf Berechnungen des California Air Resources Board (ARB) beruhen. Bi-Fuel-, Flexible-Fuel-, Dual-Fuel- und netzgekoppelte Hybrid-Elektrofahrzeuge können für eine alternative Erfüllungsmethode in Frage kommen.
Im Dezember 2012 hat das ARB regulatorische Anforderungen festgelegt, die als LEV III bezeichnet werden und es den Fahrzeugherstellern ermöglichen, die THG-Anforderungen der U.S. Environmental Protection Agency für das Modelljahr 2017-2025 zu erfüllen und gleichzeitig die von Kalifornien angenommenen THG-Emissionsanforderungen für diese Modelljahre einzuhalten. Weitere Informationen finden Sie auf den ARB-Webseiten zum LEVII- und LEV III-Programm. (Verweis auf California Code of Regulations Title 13, Section 1961-1961.3)