Kobalt(II)-phosphathydrat

Abschnitt 1: IDENTIFIZIERUNG

Produktname: Cobalt(II) Phosphat Hydrat

Produktnummer: Alle anwendbaren American Elements Produktcodes, z.B. CO2-PAT-02-P.XHYD , CO2-PAT-025-P.XHYD , CO2-PAT-03-P.XHYD , CO2-PAT-035-P.XHYD , CO2-PAT-04-P.XHYD , CO2-PAT-05-P.XHYD

CAS #: 10294-50-5

Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung

Lieferantenangaben:
American Elements
10884 Weyburn Ave.
Los Angeles, CA 90024
Tel: +1 310-208-0551
Fax: +1 310-208-0351

Notrufnummer:
Inland, Nordamerika: +1 800-424-9300
International: +1 703-527-3887

ABSCHNITT 2: GEFAHRENKENNZEICHNUNG

Einstufung des Stoffes oder Gemisches gemäß 29 CFR 1910 (OSHA HCS)
GHS08 Gesundheitsgefahr
Resp. Sens. 1 H334 Kann bei Einatmen Allergie- oder Asthmasymptome oder Atembeschwerden verursachen.
Carc. 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
GHS07
Akute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Hautreizung. 2 H315 Verursacht Hautreizungen.
Augenreizung. 2A H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen hervorrufen.
STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen.
Gefahren nicht anderweitig eingestuft Keine Daten verfügbar
GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich Sicherheitshinweise


Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS08
Signalwort Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizungen.
H334 Kann bei Einatmen Allergie- oder Asthmasymptome oder Atembeschwerden verursachen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen hervorrufen.
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
Vorsichtsmaßnahmen
P284 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen entfernen, falls vorhanden und leicht durchführbar. Weiter spülen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen.
WHMIS-Einstufung
D2A – Sehr giftiges Material, das andere giftige Wirkungen verursacht
Klassifizierungssystem
HMIS-Einstufungen (Skala 0-4)
(Hazardous Materials Identification System)
GESUNDHEIT
BRANDSTOFFE
REAKTIVITÄT
2
0
1
Gesundheit (akute Wirkungen) = 2
Entflammbarkeit = 0
Physikalische Gefahr = 1
Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertung
PBT: N/A
vPvB: N/A

Abschnitt 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN

Stoffe
CAS-Nr./Stoffbezeichnung:
10294-50-5 Kobalt(II)-phosphat-Octahydrat
Kennnummer(n):
EG-Nummer: 236-655-6

Abschnitt 4. ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN

Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Einatmung:
Patienten mit Frischluft versorgen. Wenn er nicht atmet, künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen; gründlich ausspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Augenkontakt:
Geöffnetes Auge mehrere Minuten lang unter fließendem Wasser spülen. Bei Verschlucken:
Arzt aufsuchen.
Informationen für den Arzt
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
Keine Daten verfügbar
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Keine Daten verfügbar

Abschnitt 5. BRANDBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

Löschmittel
Geeignete Löschmittel Produkt ist nicht brennbar. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, können folgende Stoffe freigesetzt werden:
Phosphoroxide
Kobaltoxide
Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vollen undurchlässigen Schutzanzug tragen.

Abschnitt 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG

Persönliche Vorsichtsmassnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Ungeschützte Personen fernhalten.
Ausreichende Belüftung sicherstellen
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt: Nicht in die Kanalisation oder andere Gewässer gelangen lassen.
Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung:
Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Abschnitt 13 entsorgen.
Ausreichende Belüftung sicherstellen.
Vermeidung von Sekundärgefahren: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.

Abschnitt 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG

Handhabung
Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Behälter dicht verschlossen halten.
Kühl und trocken in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen.
Staubbildung vermeiden.
Informationen zum Schutz vor Explosionen und Bränden: Das Produkt ist nicht brennbar
Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen.
Hinweise zur Lagerung in einem gemeinsamen Lagerraum: Getrennt von Oxidationsmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht geschlossen halten.
Kühl und trocken in gut verschlossenen Behältern lagern.
Spezifische Endverwendung(en): Keine Daten verfügbar

Abschnitt 8. EXPOSITIONSKONTROLLE/PERSONENSCHUTZ

Zusätzliche Informationen über die Gestaltung technischer Systeme:
Gut funktionierender Chemikalienabzug, der für gefährliche Chemikalien ausgelegt ist und eine durchschnittliche Anströmgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute aufweist.
Kontrollparameter
Komponenten mit Grenzwerten, die eine Überwachung am Arbeitsplatz erfordern:
Keine.
Zusätzliche Arbeitsplatzgrenzwerte für verwandte Stoffe oder mögliche Gefährdungen bei der Verarbeitung:
13455-36-2 Kobalt(II)-phosphat
PEL (USA) Langzeitwert: 0.1* mg/m3
als Co; *für Metallstaub und Rauch
REL (USA) Langzeitwert: 0,05 mg/m3
als Co; Metallstaub &Rauch
TLV (USA) Langzeitwert: 0,02 mg/m3
als Co, BEI
Zusätzliche Informationen: Keine Daten
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Typische Schutz- und Hygienepraktiken beim Umgang mit Chemikalien beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Verschmutzte und kontaminierte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Kontakt mit Augen und Haut vermeiden.
Eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung schaffen.
Atemschutzgeräte: Geeignete Atemschutzmaske verwenden, wenn hohe Konzentrationen vorhanden sind.
Empfohlenes Filtergerät für den kurzfristigen Einsatz:
Eine Atemschutzmaske mit Patronen vom Typ N95 (USA) oder PE (EN 143) als Ergänzung zu technischen Kontrollen verwenden. Es sollte eine Risikobewertung durchgeführt werden, um festzustellen, ob luftreinigende
Atemschutzgeräte geeignet sind. Verwenden Sie nur Geräte, die nach den entsprechenden staatlichen Normen geprüft und zugelassen sind.
Schutz der Hände:
undurchlässige Handschuhe
Prüfen Sie die Handschuhe vor dem Gebrauch.
Die Auswahl geeigneter Handschuhe hängt nicht nur vom Material, sondern auch von der Qualität ab. Die Qualität variiert von Hersteller zu Hersteller.
Augenschutz: Schutzbrille
Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung.

Abschnitt 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

Informationen zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen:
Form: Pulver
Farbe: Violett
Geruch: Geruchlos
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar.
pH: N/A
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Keine Daten verfügbar
Siedepunkt/Siedebereich: Keine Daten verfügbar
Sublimationstemperatur/Beginn: Keine Daten verfügbar
Entflammbarkeit (fest, gasförmig) Keine Daten verfügbar.
Entzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Autozündung: Keine Daten vorhanden.
Explosionsgefahr: Keine Daten verfügbar.
Explosionsgrenzen:
Untere: Keine Daten verfügbar
Obere: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck: N/A
Dichte bei 20 °C (68 °F): 2.769 g/cm3 (23.107 lbs/gal)
Relative Dichte Keine Daten verfügbar.
Dampfdichte N/A
Verdampfungsgeschwindigkeit N/A
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser: Unlöslich
Verteilungskoeffizient (n-Oktanol/Wasser): Keine Daten verfügbar.
Viskosität:
Dynamisch: N/A
Kinematisch: N/A
Andere Angaben Keine Daten verfügbar

Abschnitt 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

Reaktivität Keine Daten verfügbar
Chemische Stabilität Stabil unter empfohlenen Lagerbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung tritt keine Zersetzung auf.
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Reagiert mit starken Oxidationsmitteln
Zu vermeidende Bedingungen Keine Daten verfügbar
Unverträgliche Materialien: Oxidationsmittel
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Phosphoroxide (z.B. P2O5)
Kobaltoxide

Abschnitt 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN

Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Schädlich beim Verschlucken.
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Daten zur akuten Toxizität dieses Stoffes.
LD/LC50-Werte, die für die Einstufung relevant sind:
Orale LD50 539 mg/kg (Ratte)
Hautreizung oder Ätzwirkung: Verursacht Hautreizungen.
Augenreizung oder -verätzung: Verursacht schwere Augenreizungen.
Sensibilisierung:
Kann bei Einatmen Allergie- oder Asthmasymptome oder Atembeschwerden verursachen.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Keimzellmutagenität: Keine Auswirkungen bekannt.
Karzinogenität:
Verdacht, Krebs zu erzeugen.
IARC-2B: Möglicherweise krebserregend für den Menschen: begrenzte Beweise beim Menschen in Ermangelung ausreichender Beweise bei Versuchstieren.
ACGIH A3: Tierkarzinogen: Der Stoff ist bei Versuchstieren in einer relativ hohen Dosis, durch den/die Verabreichungsweg(e), an der/den Stelle(n), der/den histologischen Art(en),
oder durch Mechanismen, die für die Exposition von Arbeitnehmern als nicht relevant angesehen werden, krebserregend. Die verfügbaren epidemologischen Studien bestätigen kein erhöhtes Krebsrisiko bei exponierten Menschen.
Die verfügbaren Erkenntnisse deuten darauf hin, dass der Wirkstoff wahrscheinlich keinen Krebs beim Menschen verursacht, außer bei ungewöhnlichen oder unwahrscheinlichen Expositionswegen oder -höhen.
Reproduktionstoxizität: Keine Wirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität – wiederholte Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität – einmalige Exposition: Kann die Atemwege reizen.
Atmungsgefahr: Keine Wirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität: Keine Wirkungen bekannt.
Zusätzliche toxikologische Hinweise: Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieser Substanz nicht vollständig bekannt.
Karzinogene Kategorien
OSHA-Ca (Occupational Safety & Health Administration) Substanz ist nicht gelistet.

Abschnitt 12. ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN

Toxizität
Aquatische Toxizität: Keine Daten verfügbar
Persistenz und Abbaubarkeit Keine Daten verfügbar
Bioakkumulationspotenzial Keine Daten verfügbar
Mobilität im Boden Keine Daten verfügbar
Zusätzliche ökologische Informationen:
Das Produkt nicht unverdünnt oder in großen Mengen in das Grundwasser, in Wasserläufe oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Einleitung in die Umwelt vermeiden.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: N/A
vPvB: N/A
Andere schädliche Wirkungen Keine Daten verfügbar

Abschnitt 13. ENTSORGUNGSVORSCHRIFTEN

Methoden der Abfallbehandlung
Empfehlung Für die ordnungsgemäße Entsorgung sind die amtlichen Vorschriften zu beachten.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Die Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.

Abschnitt 14. VERKEHRSANGABEN

UN-Nummer
DOT, ADN, IMDG, IATA N/A
UN-eigener Versandname
DOT, ADN, IMDG, IATA N/A
Transportgefahrenklasse(n)
DOT, ADR, ADN, IMDG, IATA
Klasse N/A
Verpackungsgruppe
DOT, IMDG, IATA N/A
Umweltgefahren: N/A
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender N/A
Beförderung in loser Schüttung gemäß Anhang II von MARPOL73/78 und dem IBC-Code N/A
Transport/Zusätzliche Informationen:
DOT
Marine Pollutant (DOT): No
UN „Model Regulation“: –

ABSCHNITT 15. REGELMÄSSIGE ANGABEN

Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Gesetze, die für den Stoff oder das Gemisch spezifisch sind
GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich Sicherheitshinweise
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS08
Signalwort Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizungen.
H334 Kann bei Einatmen Allergie- oder Asthmasymptome oder Atembeschwerden verursachen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
Vorsichtshinweise
P284 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfen/Aerosolen vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Kontaktlinsen entfernen, falls vorhanden und leicht durchführbar. Weiter spülen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen.
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind im Chemikalieninventar der US-Umweltschutzbehörde (U.S. Environmental Protection Agency Toxic Substances Control Act) aufgeführt.
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der kanadischen Liste der inländischen Stoffe (DSL) aufgeführt.
SARA Abschnitt 313 (spezifische Listen giftiger Chemikalien)
10294-50-5 Kobalt(II)-phosphat-Oktahydrat
California Proposition 65
Prop 65 – Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs verursachen Der Stoff ist nicht aufgeführt.
Prop 65 – Entwicklungstoxizität Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Prop 65 – Entwicklungstoxizität, weiblich Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Prop 65 – Entwicklungstoxizität, männlich Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Hinweise zur Beschränkung der Verwendung: Nur zur Verwendung durch technisch qualifizierte Personen.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsvorschriften
Stoff mit besonders besorgniserregender Wirkung (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Die Substanz ist nicht gelistet.
Die Beschränkungsbedingungen nach Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung sind zu beachten.
Stoff ist nicht gelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtig) Stoff ist nicht gelistet.
Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt

Abschnitt 16. SONSTIGE ANGABEN

Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die oben genannten Informationen werden als korrekt angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Leitfaden zu verwenden. Die Angaben in diesem Dokument beruhen auf dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und gelten für das Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des Produktes dar. American Elements haftet nicht für Schäden, die sich aus der Handhabung oder aus dem Kontakt mit dem oben genannten Produkt ergeben. Zusätzliche Verkaufsbedingungen finden Sie auf der Rückseite der Rechnung oder des Lieferscheins. URHEBERRECHT 1997-2018 AMERICAN ELEMENTS. LIZENZ ZUR ANFERTIGUNG UNBEGRENZTER PAPIERKOPIEN NUR FÜR DEN INTERNEN GEBRAUCH ERTEILT.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.