In den westlichen Ländern gelten für Insekten, die für den menschlichen Verzehr gezüchtet werden, die gleichen Sicherheitsstandards wie für alle anderen Lebensmittel. Die Food and Drug Administration legt im Federal Food, Drug, and Cosmetic Act (FD&C Act) fest: „Der Begriff ‚Lebensmittel‘ bedeutet (1) Artikel, die als Nahrungsmittel oder Getränke für Menschen oder andere Tiere verwendet werden, (2) Kaugummi und (3) Artikel, die als Bestandteile eines solchen Artikels verwendet werden.“ Da Insekten unter diese Kategorie fallen, müssen sie sicher sein und dürfen keine giftigen oder schädlichen Stoffe enthalten, die nicht sicher sind. Sie dürfen nicht unter unhygienischen Bedingungen zubereitet, verpackt oder aufbewahrt werden und müssen in Übereinstimmung mit der geltenden Guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice, GMP), den Vorschriften für die Herstellung/Verarbeitung, Verpackung oder Aufbewahrung menschlicher Lebensmittel, hergestellt werden. Das FD&C-Gesetz enthält auch Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmitteln und an Präventivkontrollen, soweit zutreffend. Die Hersteller sind dafür verantwortlich, dass die von ihnen für den US-amerikanischen Markt produzierten Lebensmittel sicher sind und dem FD&C Act und den Durchführungsbestimmungen der FDA entsprechen.
Die Verarbeitung kann entweder kommerziell oder lokal erfolgen, je nach Beliebtheit in einer bestimmten Region. Der Prozess beginnt mit dem Entfernen der Innereien des Insekts (optional). Dann werden sie zur Konservierung oder Gefriertrocknung versandt. Dazu wird hessisches Material oder Polypropylen verwendet. Nachdem sie vollständig konserviert/getrocknet sind, werden sie zur Lagerung versandt. Die Insekten können gekühlt oder zu Pulver verarbeitet werden.
Grillenmehl wird aus gefriergetrockneten Grillen hergestellt. Dann werden die Grillen gebacken, um die Verarbeitung zu erleichtern. Nach dem Backen werden sie in sehr feine Stücke gemahlen. Durch das Einfrieren, Backen und Trocknen entsteht eine dunkelbraune, pulverförmige Textur.