Obwohl einige Arbeitgeber in Iowa Essens- und Ruhepausen gewähren, wird es Sie vielleicht überraschen zu erfahren, dass das Bundesgesetz den Arbeitnehmern weder das Recht auf eine Auszeit zum Mittagessen (oder eine andere Mahlzeit) noch das Recht auf kurze Pausen während des Arbeitstages einräumt. Die Arbeitnehmer müssen für kürzere Pausen, die sie während des Tages einlegen dürfen, bezahlt werden, aber die Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, diese Pausen von vornherein zu gewähren.
Natürlich gewähren viele Arbeitgeber diese Pausen aus Gewohnheit und aus Prinzip, da sie wissen, dass ein Arbeitnehmer, der hungrig und müde ist, weder produktiv noch angenehm für Kunden und Kollegen ist. So vernünftig dies auch erscheint, sind die Arbeitgeber nicht gesetzlich verpflichtet, Pausen zu gewähren, zumindest nicht per Bundesgesetz.
In einigen Staaten sind die Arbeitnehmer besser geschützt. In einer Reihe von Bundesstaaten sind die Arbeitgeber verpflichtet, Essenspausen, Ruhepausen oder beides zu gewähren. Der Bundesstaat Iowa folgt diesem Trend jedoch nicht. Die Arbeitgeber in Iowa müssen weder Ruhe- noch Essenspausen gewähren.
Bundesgesetz: Bezahlte und unbezahlte Pausen
Nach Bundesrecht müssen Arbeitgeber die geleisteten Arbeitsstunden bezahlen, einschließlich bestimmter Zeiten, die der Arbeitgeber als „Pausen“ bezeichnen kann. Wenn ein Angestellter zum Beispiel während einer Mahlzeit arbeiten muss, muss diese Zeit bezahlt werden. Eine Empfangsdame, die während der Mittagspause Telefondienst leistet oder auf Lieferungen wartet, muss für diese Zeit bezahlt werden, ebenso wie eine Anwaltsgehilfin, die während der Arbeit an ihrem Schreibtisch zu Mittag isst, oder eine Reparaturkraft, die auf der Fahrt von einem Arbeitsplatz zum nächsten einen kleinen Happen zu sich nimmt. Auch wenn der Arbeitgeber diese Zeit als Mittagspause bezeichnet, arbeitet der Arbeitnehmer und hat Anspruch auf Bezahlung.
Das Bundesgesetz verpflichtet den Arbeitgeber auch, kurze Pausen zu bezahlen, die ein Arbeitnehmer während des Tages machen kann. Pausen von fünf bis 20 Minuten Dauer gelten als Teil des Arbeitstages, für den die Arbeitnehmer bezahlt werden müssen.
Arbeitgeber müssen keine gutgläubigen Essenspausen bezahlen, in denen der Arbeitnehmer von allen Pflichten befreit ist, um eine Mahlzeit einzunehmen. Der Arbeitnehmer muss den Arbeitsplatz während der Essenspause nicht verlassen dürfen, solange er keine Arbeit zu verrichten hat. Normalerweise gilt eine Essenspause als „bona fide“, wenn sie mindestens 30 Minuten dauert, obwohl je nach den Umständen auch kürzere Pausen in Frage kommen können.
Diese Regeln kommen jedoch nur dann zum Tragen, wenn der Arbeitgeber Pausen zulässt. Das Bundesgesetz schreibt nur vor, dass ein Arbeitgeber eine bestimmte Zeit bezahlen muss, auch wenn sie als Pause ausgewiesen ist. Es schreibt nicht vor, dass der Arbeitgeber überhaupt Pausenzeiten anbieten muss.
Iowa Law Doesn’t Require Meal or Rest Breaks
Einige Bundesstaaten verlangen von den Arbeitgebern, dass sie Essenspausen, Ruhepausen oder beides gewähren. Iowa ist diesem Beispiel jedoch nicht gefolgt. Arbeitgeber in Iowa müssen nur die oben erläuterten Bundesvorschriften befolgen. Mit anderen Worten: Auch wenn Pausen nicht vorgeschrieben sind, müssen die Arbeitgeber den Arbeitnehmern die Zeit, die sie während der Arbeit verbringen, und kürzere Pausen während des Tages bezahlen. Ein Arbeitgeber, der sich dafür entscheidet, eine längere Mittagspause zu gewähren, in der der Arbeitnehmer von allen Arbeitsaufgaben entbunden ist, muss den Arbeitnehmer für diese Zeit nicht bezahlen.