Gelegenheitsarbeit

Gelegenheitsarbeit bezeichnet eine Situation, in der einem Arbeitnehmer nur dann Arbeit garantiert wird, wenn sie benötigt wird, und keine Erwartung besteht, dass es in Zukunft mehr Arbeit geben wird. In der Zeit, in der der Arbeitnehmer nicht für den Arbeitgeber arbeitet, besteht zwischen den beiden Parteien kein aktives Verhältnis, und keine der beiden Parteien hat eine Verpflichtung gegenüber der anderen. Das bedeutet, dass ein Gelegenheitsarbeiter keine persönliche Beschwerde gegen den Arbeitgeber wegen einer ungerechtfertigten Entlassung in der Zeit, in der der Gelegenheitsarbeiter nicht arbeitet, einreichen kann. Gelegenheitsarbeiter werden nur für die tatsächlich geleistete Arbeit entlohnt, d. h. sie erhalten keinen bezahlten Urlaub.

Verwandte Begriffe

  • Gelegenheitsarbeit
  • Rechtshinweis

    Der Inhalt unserer Website dient nur der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir bemühen uns nach besten Kräften, die Richtigkeit der Informationen zu gewährleisten, können dies aber nicht garantieren. Verlassen Sie sich nicht auf den Inhalt als Rechtsberatung. Für Hilfe bei rechtlichen Problemen oder für eine rechtliche Anfrage wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt.

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.