Entstehung des preußischen Schulwesens

Die Grundlagen eines allgemeinen preußischen Volksschulwesens legte Friedrich der Große mit seinem Generallandschulreglement, einem Erlass von 1763, der von Johann Julius Hecker verfasst wurde. Hecker hatte bereits zuvor (1748) das erste Lehrerseminar in Preußen gegründet. Sein Konzept, den Lehrern die Mittel für den Anbau von Maulbeeren zur Herstellung von selbstgesponnener Seide zur Verfügung zu stellen, was eines der Lieblingsprojekte Friedrichs war, fand die Gunst des Königs. Er erweiterte das bestehende Schulsystem erheblich und verlangte, dass alle jungen Bürger, sowohl Mädchen als auch Jungen, vom Alter von 5 bis 13 oder 14 Jahren in hauptsächlich von der Gemeinde finanzierten Schulen unterrichtet wurden. Preußen gehörte zu den ersten Ländern der Welt, die eine steuerfinanzierte und allgemein verbindliche Grundschulausbildung einführten. Im Vergleich dazu wurde die Schulpflicht in Frankreich und Großbritannien erst in den 1880er Jahren erfolgreich eingeführt.

Das preußische System bestand aus einer achtjährigen Grundschulausbildung, die Volksschule genannt wurde. Sie vermittelte nicht nur die in einer sich modernisierenden Welt erforderlichen technischen Grundkenntnisse (wie Lesen und Schreiben), sondern auch Musik (Gesang) und religiöse (christliche) Erziehung in enger Zusammenarbeit mit den Kirchen und versuchte, ein strenges Ethos von Pflicht, Nüchternheit und Disziplin durchzusetzen. Mathematik und Rechnen waren anfangs nicht obligatorisch, und die Teilnahme an solchen Kursen erforderte eine Zuzahlung der Eltern. Friedrich der Große formalisierte auch weitere Bildungsstufen, die Realschule und als höchste Stufe das Gymnasium, das als Universitätsvorbereitungsschule diente.

Der Bau von Schulen wurde teilweise staatlich gefördert, beruhte aber oft auf privater Initiative. Friedrich Eberhard von Rochow, ein Mitglied des örtlichen Adels und ehemaliger Kavallerieoffizier in Reckahn, Brandenburg, errichtete eine solche Schule. Von Rochow arbeitete mit Heinrich Julius Bruns (1746-1794) zusammen, einem begabten Lehrer aus bescheidenen Verhältnissen. Die beiden errichteten eine Musterschule für das ländliche Schulwesen, die zwischen 1777 und 1794 mehr als 1.200 namhafte Besucher anzog.

Das preußische System erreichte nach seinen bescheidenen Anfängen die allgemeine Schulpflicht, eine spezielle Ausbildung der Lehrer, staatliche Prüfungen für alle Schüler (beiderlei Geschlechts), einen vorgeschriebenen staatlichen Lehrplan für jede Klasse und eine Kindergartenpflicht. Die Ausbildung der Lehrer wurde zunehmend über private Seminare organisiert. Hecker hatte bereits 1748 das erste „Lehrerseminar“ gegründet, aber die Dichte und Wirkung des Seminarwesens nahm bis zum Ende des 18. Im Jahr 1810 führte Preußen eine staatliche Prüfungspflicht für Lehrer ein, die das Niveau des Unterrichts deutlich erhöhte. Die Abschlussprüfung, das Abitur, wurde 1788 eingeführt, bis 1812 in allen preußischen Gymnasien umgesetzt und 1871 auf ganz Deutschland ausgedehnt. Das Bestehen des Abiturs war eine Voraussetzung für den Zugang zu den akademischen Berufen und den höheren Dienst. Das staatlich kontrollierte Abitur besteht auch heute noch in Deutschland.

Das preußische System hatte in den 1830er Jahren die folgenden Merkmale erreicht:
Freier Grundschulunterricht, zumindest für arme Bürger
Professionelle Lehrer, die in spezialisierten Colleges ausgebildet wurden
Ein Grundgehalt für Lehrer und die Anerkennung des Lehrerberufs
Ein verlängertes Schuljahr, um die Kinder der Bauern besser einzubeziehen
Finanzierung für den Bau von Schulen
Überwachung auf staatlicher Ebene und in den Klassen, um die Qualität des Unterrichts zu gewährleisten
Lehrplan, der eine starke nationale Identität vermittelte, Einbeziehung von Wissenschaft und Technik
Säkularer Unterricht (aber mit Religion als Thema im Lehrplan)

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