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Die „Common Law“-Ehe ermöglicht es, dass ein Paar auch dann als formell verheiratet gilt, wenn es keine Hochzeit hatte oder nicht formell nach einer zivilen oder religiösen Zeremonie verheiratet wurde. Wenn Menschen sich als verheiratet ausgeben (auch ohne formelle Eheschließung), erlauben einige Staaten dem Paar, unter bestimmten Bedingungen als verheiratet zu gelten.

Die Ehe nach dem Gewohnheitsrecht ist nur in einer Handvoll Staaten gültig, und Missouri ist kein Staat, in dem die Ehe nach dem Gewohnheitsrecht gilt. Wenn eine Ehe jedoch in einem Staat mit Gewohnheitsrecht anerkannt wird, kann das Paar als rechtmäßig verheiratet gelten, wenn es in einen anderen Staat umzieht, und zwar gemäß der Full Faith and Credit Clause der US-Verfassung.

Staaten mit Gewohnheitsrecht

In den letzten Jahren haben einige Staaten, die früher die Gewohnheitsrecht-Ehe zuließen, die Anerkennung der Gewohnheitsrecht-Ehe abgeschafft. Im Juli 2019 hat South Carolina die künftige Anerkennung von Common Law Ehen abgeschafft.

Es gibt noch eine Reihe von Staaten, die Common Law Ehen anerkennen, darunter die Nachbarstaaten Kansas und Iowa. Nach dem Recht von Kansas ist eine Ehe nach bürgerlichem Recht zulässig, wenn beide Parteien mindestens 18 Jahre alt sind. Im Allgemeinen müssen beide Parteien die folgenden 3 Voraussetzungen erfüllen:

  1. Fähigkeit zur Eheschließung;
  2. Vorlegen eines Ehevertrags; und
  3. Auftreten als Ehemann und Ehefrau in der Öffentlichkeit.

Es gibt eine Reihe von Missverständnissen über die Common Law Ehe. Zum Beispiel wird die Ehe nicht automatisch geschlossen, wenn ein Paar lange genug zusammenlebt. Ein unverheiratetes Paar könnte 50 Jahre lang zusammenleben und in einem Staat wie Kansas immer noch nicht als verheiratet gelten, wenn es keinen Ehevertrag hat oder sich nicht öffentlich als verheiratet präsentiert.

Gemeinsam verheiratetes Paar zieht nach Missouri

Wenn ein Paar in Kansas eine Ehe nach dem Gewohnheitsrecht geschlossen hat und dann nach Missouri zieht, könnte das Paar in Missouri als verheiratet gelten, auch wenn Missouri die Ehe nach dem Gewohnheitsrecht nicht anerkennt. Die Verfassung sieht im Allgemeinen vor, dass eine in einem Staat anerkannte Ehe auch in einem anderen Staat als gültig angesehen wird.

Wenn jedoch ein Paar die Bedingungen einer Ehe des gemeinen Rechts nicht erfüllte, bevor es in einen anderen Staat zog (der die Ehe des gemeinen Rechts nicht anerkannte), würde es im Allgemeinen nicht als verheiratet gelten. Wenn das Paar zum Beispiel jahrelang in Kansas zusammenlebte, sich aber nie öffentlich als verheiratet präsentierte und dann nach Missouri zog und allen erzählte, dass sie verheiratet seien, kann dies nicht als Begründung einer Ehe des gemeinen Rechts gelten.

Scheidung oder Auflösung einer Common Law Ehe

Es gibt keine Common Law Scheidung, auch nicht für Common Law Ehen. Wenn ein Ehepaar in einem Staat, der die Common Law-Ehe anerkennt, eine Common Law-Ehe geschlossen hat, ist eine rechtsgültige Trennung oder Scheidung erforderlich. Paare, die nach dem Gewohnheitsrecht verheiratet sind, können keine weitere Ehe eingehen, bevor sie nicht nach den Gesetzen des Staates, in dem sie wohnen, geschieden sind.

Wenn ein Paar in einem anderen Staat nach Gewohnheitsrecht verheiratet war und einer oder beide Ehepartner nach Missouri ziehen, müssen sie dasselbe Scheidungsverfahren durchlaufen wie jedes andere Ehepaar. In der Regel müssen sie mindestens 90 Tage in Missouri wohnen, bevor sie die Scheidung einreichen können (es gibt einige Ausnahmen für US-Militärs, die in Missouri stationiert sind), und sie müssen die Scheidungsgründe darlegen oder angeben, dass die Scheidung unwiderruflich ist.

Erfahrener Anwalt für Familienrecht in Raymore

Wenn Sie Fragen dazu haben, ob Sie als verheiratet gelten, wenn Sie aus einem Bundesstaat mit Gewohnheitsrecht umziehen, oder wie Sie sich aus einer Ehe mit Gewohnheitsrecht in Missouri scheiden lassen können, ist die Anwaltskanzlei Joshua Wilson für Sie da. Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei Joshua Wilson noch heute unter der Telefonnummer (816) 331-9968 oder füllen Sie unser Online-Formular aus.

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