Ab Montag, den 11. Januar, gilt die Einschränkung der Bewegungsfreiheit nicht für Passagiere, die aus einem Land der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und des Schengen-Raums mit einer Infektionsrate von weniger als 50 Personen pro 100 000 Einwohner nach Estland kommen. Nur für Passagiere, die aus Island einreisen, gilt die Einschränkung der Freizügigkeit noch nicht. Diese Passagiere müssen sich bei ihrer Ankunft in Estland auch keinem Test unterziehen.
Aufgrund der Coronavirus-Infektionsrate gilt ab Montag, dem 11. Januar, eine zehntägige Einschränkung der Bewegungsfreiheit für Passagiere, die aus folgenden europäischen Ländern ankommen: Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland*, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland*, Liechtenstein, Litauen*, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Die Infektionsrate im Vatikan liegt bei 0, aber jeder, der von dort über Italien nach Estland reist, unterliegt der 10-tägigen Einschränkung der Freizügigkeit.
Ab dem 1. Januar 2021 unterliegen Passagiere, die aus dem Vereinigten Königreich in Estland ankommen, einer zusätzlichen, von der estnischen Regierung eingeführten Verpflichtung, sich frühestens 72 Stunden vor der Ankunft einem COVID-19-Test zu unterziehen, wobei das Ergebnis des Tests negativ sein muss. Für Kinder unter 10 Jahren ist der Test nicht obligatorisch. Diese Vorschrift gilt auch dann, wenn der Reisende auf dem Weg nach Estland nur durch das Vereinigte Königreich gereist ist. Der Reisende muss nach seiner Ankunft aus dem Vereinigten Königreich 14 Tage lang in seiner Wohnung oder Unterkunft bleiben. Der Zeitraum der Selbstisolierung kann verkürzt werden, wenn ein zweiter Test, der 7 Tage nach der Ankunft durchgeführt wird, ebenfalls negativ ausfällt. Weitere Informationen: https://www.kriis.ee/et/uudised/uuest-aastast-muutuvad-uhendkuningriigis…
Der Grenzwert für die Infektionsrate für Passagiere, die in Estland ankommen, wird wöchentlich freitags überprüft und der neue Grenzwert tritt am folgenden Montag in Kraft.
* Auf der Grundlage der Verordnung Nr. 282 der estnischen Regierung gilt die Einschränkung der Freizügigkeit nicht für asymptomatische Personen, die sich in den letzten 14 Tagen im Hoheitsgebiet Litauens, Lettlands oder Finnlands aufgehalten haben und unter den folgenden Voraussetzungen direkt aus Litauen, Lettland oder Finnland nach Estland eingereist sind.
(1) Die Person hat sich innerhalb von 48 Stunden vor ihrer Ankunft in Estland einem Coronavirus-Test unterzogen, dessen Ergebnis negativ ist. Bei Reisen in diese Länder von Estland aus und bei der Rückkehr nach Estland ist es möglich, den Coronavirus-Test in Estland zu machen und im Falle eines negativen Ergebnisses zum normalen Leben zurückzukehren. Es ist erforderlich, in Selbstisolation zu bleiben, während man auf die Testergebnisse wartet.
(2) Sie kommen nach Estland, um dort zu arbeiten, zu studieren oder Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, oder aus familiären Gründen oder im Transit. Bei Reisen nach Estland aus den oben genannten Gründen ist es nicht erforderlich, sich vor der Ankunft in Estland einem Coronavirus-Test zu unterziehen.
Informationen über Länder und Vorschriften, die für Reisende aus diesen Ländern gelten, finden Sie auf der Website des Außenministeriums.
Eine Ausnahme gilt für Einwohner von Ländern, die in Anhang 1 der Empfehlung des Rates der Europäischen Union aufgeführt sind, unter der Voraussetzung, dass die Infektionsrate in diesen Ländern unter 16 liegt. Am 17. Dezember überprüfte der Rat der Europäischen Union die Liste der Drittländer, die in Anhang 1 seiner Empfehlung zur schrittweisen Aufhebung der vorübergehenden Beschränkungen für nicht wesentliche Reisen in die EU* aufgeführt sind, und laut dieser Liste ist es möglich, aus Australien, Japan, Neuseeland, Ruanda, Singapur, Südkorea und Thailand nach Estland zu reisen. Für Reisende, die aus Südkorea und Japan einreisen, gilt die 10-tägige Reisebeschränkung. Personen, die aus den übrigen vom Rat aufgelisteten Ländern einreisen, müssen ihre Bewegungsfreiheit nicht einschränken.
* Pressemitteilung zur überarbeiteten Liste der in Anhang 1 der Empfehlung des Rates der Europäischen Union aufgeführten Länder
Ab dem 1. September können Personen, die aus Hochrisikoländern nach Estland einreisen, die obligatorische Selbstisolierung verkürzen und zur Arbeit zurückkehren, indem sie sich am Flughafen und im Hafen auf COVID-19 testen lassen. Bitte informieren Sie sich auf der Website des estnischen Gesundheitsamtes und auf der Website: https://koroonatestimine.ee/
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus rät das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten von allen nicht unbedingt notwendigen Auslandsreisen ab.
In Fällen, in denen Reisen unerlässlich sind, rät das Außenministerium, Folgendes zu beachten:
- Bevor Sie Ihre Reise planen, informieren Sie sich bitte auf der Website des Außenministeriums über die Infektionsrate in Ihrem geplanten Zielland;
- Informationen über Beschränkungen in Ihrem Zielland finden Sie auf der Website Reisi Targalt, dem ReOpen-Portal der Europäischen Union, oder wenden Sie sich an die Vertretung des Landes, um weitere Einzelheiten zu erfahren;
- melden Sie Ihre Reise auf der Website Reisi Targalt des Außenministeriums an, damit wir Sie über mögliche Reisebeschränkungen informieren können;
- befolgen Sie die Empfehlungen der estnischen Gesundheitsbehörde für einen sicheren Flug; wenn Sie Symptome zeigen, verschieben Sie bitte Ihre Reise und wenden Sie sich an Ihren Hausarzt;
- schließen Sie eine Reiseversicherung ab und lesen Sie die Bedingungen Ihrer Versicherung sorgfältig durch (auch für Reiseunterbrechungen aufgrund von COVID-19);
- befolgen Sie an Ihrem Reiseziel die Anweisungen der örtlichen Behörden und halten Sie sich über mögliche neue Beschränkungen auf dem Laufenden;
- befolgen Sie bei Ihrer Rückkehr die in Estland eingeführten Vorschriften und wenden Sie sich an Ihren Hausarzt, wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie sich mit dem Virus infiziert haben.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Länder ihre Einreise- und Aufenthaltsbedingungen kurzfristig ändern können. Wir empfehlen Ihnen, sich mit der Vertretung oder den zuständigen Behörden Ihres Ziellandes in Verbindung zu setzen, um genauere Informationen über die dort geltenden Bedingungen zu erhalten.
Bitte rufen Sie die nationale Helpline 1247 (+372 600 1247, wenn Sie aus dem Ausland anrufen) an, um weitere Informationen über das Coronavirus und die Einschränkung der Freizügigkeit zu erhalten.
Weitere Informationen:
Außenministerium von Estland
Abteilung Kommunikation
[email protected]