Abschnitt 314(b)

USA PATRIOT Act Abschnitt 314(b) erlaubt es Finanzinstituten, nach Mitteilung an das Finanzministerium der Vereinigten Staaten, Informationen untereinander auszutauschen, um Aktivitäten, die mit Geldwäsche oder terroristischen Aktivitäten verbunden sein könnten, zu identifizieren und der Bundesregierung zu melden. Finanzinstitute, die dies wünschen, können das Finanzministerium benachrichtigen, indem sie auf den unten stehenden Link zur Zertifizierung nach Abschnitt 314(b) klicken und die erforderlichen Informationen angeben.

314(b) Fact Sheet (Dezember 2020)

314(b) Infographic: Participation and Reporting (April 2020)

314(b) Infographic: 314(b)-Verweise in SARs deuten auf verstärkten Informationsaustausch hin (April, 2017)

Anleitung zum Umfang des zulässigen Informationsaustauschs, der von Abschnitt 314(b) Safe Harbor des USA PATRIOT Act abgedeckt wird (aufgehoben im Dezember 2020)

Administrative Ruling Regarding the Participation of Associations of Financial Institutions in the 314(b) Program (Aufgehoben durch FIN-2020-R002)

Aufhebung der Verwaltungsvorschrift über die Teilnahme von Verbänden von Finanzinstituten am 314(b)-Programm (Dezember 2020)

Meldeformular für Finanzinstitute

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