Änderungen des Führerscheins und des Personalausweises in New Mexico

Welche Änderungen werden an den Führerscheinen und Personalausweisen in New Mexico vorgenommen?

Im November 2016 begann New Mexico mit der Ausgabe von zwei Arten von Führerscheinen und Personalausweisen: Real-ID-konforme und nicht-Real-ID-konforme. Der Begriff Fahrberechtigungskarte (Driving Authorization Card, DAC) wurde allgemein verwendet, um sich sowohl auf eine nicht konforme DL als auch auf eine ID zu beziehen. Die Bürger New Mexicos konnten wählen, welcher DL/ID-Typ ihren Bedürfnissen am besten entspricht.

Im Jahr 2019 wurde Senate Bill 278 (SB278) von der Legislative verabschiedet und von Gouverneurin Michelle Lujan-Grisham in Kraft gesetzt. SB278 sieht mehrere Änderungen vor.

Der Name des nicht konformen Führerscheins und Personalausweises ändert sich in Standard Driver’s License und Standard ID. Neben der Namensänderung werden auch andere physische Merkmale der Karten sichtbar sein:

  • Die Vorderseite der Standard-DLs/IDs wird der Vorderseite der Real-ID-DLs/IDs ähnlicher sein. Insbesondere befinden sich das Foto des Inhabers und das „Geisterbild“ an derselben Stelle auf der Vorderseite jeder Karte.
  • Die Aufschrift auf der Karte ändert sich von „NOT FOR FEDERAL PURPOSES“ zu „NOT INTENDED FOR FEDERAL PURPOSES“ und befindet sich in der oberen rechten Ecke der Karte, wo REAL ID-konforme Karten einen goldenen Stern haben.

Wie kann die Standard-DL/ID verwendet werden?

Wie die DAC kann eine Standard-DL als Führerschein und Ausweis verwendet werden. Eine Standard-ID kann als Ausweis verwendet werden. Beide können jedoch nach dem 1. Oktober 2020 nicht mehr für Bundeszwecke verwendet werden, d. h. um einen Inlandsflug zu besteigen, bestimmte Bundesgebäude zu betreten und Zugang zu kerntechnischen Anlagen zu erhalten.

Nach dem Gesetz von New Mexico müssen Standardlizenzen und -ausweise für alle anderen Identifizierungszwecke in New Mexico zu denselben Bedingungen akzeptiert werden wie ein Real-ID-Ausweis. Dies schließt Transaktionen wie das Einlösen von Schecks oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der staatlichen und lokalen Behörden ein.

Wird es irgendwelche Änderungen an den REAL ID-konformen DLs/IDs geben?

Nein. Das Antragsverfahren und das Kartenlayout der REAL ID-konformen Karten bleiben unverändert.

Nach dem 1. Oktober 2020 wird eine REAL ID-konforme DL/ID für Bundeszwecke erforderlich sein. Andere Arten von Ausweisen, wie z.B. ein gültiger Reisepass, ein Militärausweis und ein Stammesausweis, werden ebenfalls für Bundeszwecke akzeptiert.

Wann treten die SB278 DL/ID-Änderungen in Kraft?

Die Änderungen treten am Montag, den 30. September 2019 in Kraft.

Wen kann ich anrufen, wenn ich Fragen habe?

Fragen können an das MVD Director’s Office unter 505.827.2296 oder an das MVD Call Center unter 505.827.4636 gerichtet werden.

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